Aufgrund der aktuellen kritischen Corona-Infektionslage hat die Stadt Hagen in einer Allgemeinverfügung eine Maskenpflicht während des Unterrichts an den weiterführenden Schulen angeordnet.
Das bedeutet: Schülerinnen und Schüler der Sek. I und II sind ab sofort verpflichtet, eine Gesichtsmaske während des Unterrichts und der Betreuung zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
Bitte beachten Sie die Allgemeinverfügung.