Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

im Auftrag des Schulministeriums NRW informieren wir Sie wie folgt über die aktuelle Regelung des Schulbetriebs bis einschließlich Freitag, 08.01.21. Hierzu möchten wir Ihnen zunächst in Auszügen den Text der Schulmail des Ministeriums zur Kenntnis geben und diese mit einigen erklärenden Anmerkungen zur Situation am RHG ergänzen.

1) Information des MSW:

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden

Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.

Die Regeln der sog. Verordnung zum Distanzlernen sind in dieser Woche sinngemäß anzuwenden.

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.


2) Ergänzende Informationen der Schule:

- In der Sekundarstufe II werden in der nächsten Woche sämtliche Klausuren in der EF, Q1 und Q2 so wie geplant geschrieben. Ebenso finden die geplanten Prüfungen im Fach Französisch in der Q1 statt. Nach dem 18.12. schreiben wir in der Oberstufe keine Klausuren mehr.
- In den Jahrgängen der SI (Klassen 5-9) werden vor den Weihnachtsferien keine Klassenarbeiten mehr geschrieben.
- Der Präsenzunterricht beginnt wie bereits kommuniziert bis auf Weiteres um 8:40 Uhr. Alle Stunden veschieben sich deshalb um 40 Minuten. Die Klausurpläne der Oberstufe wurden entsprechend angepasst.
- Die Befreiung vom Distanzunterricht für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-7 muss schriftlich erfolgen. Dies kann aber auch per Mail an die Adresse der Schule geschehen.
- Alle Schließfächer müssen bis Freitag, 18.12., 12:00 Uhr geleert werden. Schülerinnen und Schüler, die sich im Distanzunterricht befinden, dürfen hierzu das Schulgebäude kurzzeitig betreten.

Wir hoffen, Ihnen mit den Erläuterungen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen verschafft zu haben. Sollte es noch Unklarheiten geben, stehen wir Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Es ist unser Anliegen, mit den beschriebenen Maßnahmen unseren Teil zur Eindämmung der Pandemie beizutragen. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen, Ihren Familien und Ihren Angehörigen trotz allem ein harmonisches, friedvolles und ruhiges Weihnachtsfest sowie einen guten Übergang ins Jahr 2021.

Ihre Schulleitung des RHG

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