Ricarda-Huch-Gymnasium | Gymnasium der Stadt Hagen für Jungen und Mädchen

Voswinckelstr. 1 | 58095 Hagen | Tel: 02331/628280

Das Leistungskonzept unserer Schule dient dazu, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe zu fixieren und damit Orientierung zu schaffen - nicht nur für die Lehrkräfte dieser Schule, sondern vor allem auch für die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern. Es wird fachspezifisch ergänzt und präzisiert durch die schulinternen Lehrpläne der einzelnen Fächer. Die Fachkonferenzen sind dabei verantwortlich für die regelmäßige Evaluation und für die Weiterentwicklung ihrer Lehrpläne.

Das Leistungskonzept ist für Lehrer und Schüler gleichermaßen bindend.

1 Gesetzliche Grundlagen

Die Beurteilung der Schülerleistungen ist gesetzlich geregelt durch:

a) §48 des Schulgesetzes (SchulG), siehe

http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/

b) §6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe I (APO-SI), siehe

http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/APOen/index.html

c) §13-17 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt), siehe

http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/APOen/index.html

d) den Erlass zur Lernstandserhebung, siehe

https://www.schulentwicklung.nrw.de/e/upload/download/mat_11-12/Erlass_Zentrale_Lernstandserhebungen_Stand_25.2.2012.pdf

e) den Erlass „Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, Klassen-arbeiten und Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen“

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulpolitik/G8-G9/Runderlass-vom-05_05_2015.pdf

f) den LRS-Erlass, siehe

http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Erlasse/LRS-Erlass.pdf

g) die Vorgaben der Kernlehrpläne, siehe

http://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/

h) schulinterne Lehrpläne für die jeweiligen Fächer, veröffentlicht auf unserer Homepage

2 Grundsätze der Leistungsbewertung

Das Ziel der Leistungsbewertung ist es, einen Leistungsstand möglichst objektiv und vergleichbar widerzuspiegeln, um den Schülerinnen und Schülern damit eine Hilfe für ihr weiteres Lernen zu geben. Aus der Leistungsbewertung sollen sich Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung und die weitere individuelle Förderung ableiten lassen. Dem Lernstand entsprechend soll sie deshalb ggf. verbunden sein mit motivierenden Hinweisen auf bereits erreichte Kompetenzen und weitere erfolgversprechende individuelle Lernstrategien. Konsequenz einer schwachen Leistungsnote kann auch die Verpflichtung zur Teilnahme an Ergänzungsstunden oder in der Sekundarstufe II eines Vertiefungskurses sein.

Die Leistungsüberprüfungen sind, wie der darauf vorbereitende Unterricht, an den im Lehrplan ausgewiesenen Kompetenzen orientiert. Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Dies bedingt, dass Unterricht und Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu geben, grundlegende Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Kontexten anzuwenden. Auch unterschiedliche Lerntypen, Leistungsfähigkeiten/-fertigkeiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler müssen Berücksichtigung finden, um Chancengleichheit zu gewährleisten. Neben den Inhalten und Methoden muss bei der Formulierung der Aufgabenstellungen, sowohl für den Unterricht als auch für die Lernzielkontrollen, breit differenziert werden, so dass die gesamte Schülerschaft in ihrer Heterogenität die Möglichkeit erhält, eine angemessene Leistung zu erbringen. In jedem Fach müssen verschiedene Formen der Leistungsüberprüfung eingesetzt werden, sodass die Breite der zu entwickelnden Kompetenzen berücksichtigt wird.

Das Ricarda-Huch-Gymnasium erzieht seine Schülerinnen und Schüler zu weltoffenen, selbständigen, kompetenten und verantwortungsbewussten Menschen. Daraus ergibt sich die Forderung nach Transparenz in Bezug auf die Leistungsanforderung und die Leistungsbewertung. Die Lehrerinnen und Lehrer erläutern zu Beginn des Schuljahres jeder Lerngruppe, welche Leistungsnachweise verlangt werden, nach welchen fachspezifischen Grundsätzen die Leistungsbewertung erfolgt, was unter den Bereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ fällt und welches Gewicht die einzelnen Beurteilungsbereiche bei der Bildung der Gesamtnote haben.

Schülerinnen und Schüler brauchen Orientierung über das, was sie leisten können und sollen. Dazu gehören nicht nur Informationen über die Leistungsanforderungen, sondern auch Rückmeldungen zum aktuellen Lern- und Leistungsstand. Diese erfolgt jeweils gegen Ende eines Quartals – in der Unter- und Mittelstufe an den Elternsprechtagen, in der Oberstufe in der Regel auch in individuellen Beratungsgesprächen während der Unterrichtszeit. Darüber hinaus soll die Lehrkraft auf Nachfrage auch zu einem anderen Zeitpunkt Auskunft über den aktuellen Leistungsstand geben können. Bei Bedarf sollen den Eltern auch im Rahmen eines Förderplans Wege aufgezeigt werden, wie sie das Lernen ihres Kindes unterstützen können. Die Rückmeldung zum Leistungsstand sollte auch den Vergleich mit der Selbsteinschätzung der Schülerin oder des Schülers nicht ausschließen, denn Ziel ist auch ein realistisches Selbstbild.

Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. In den Fächern, in denen Klassenarbeiten bzw. Klausuren geschrieben werden, besitzen dabei beide Beurteilungsbereiche den gleichen Stellenwert. Eine rein arithmetische Ermittlung der Gesamtnote ist aber unzulässig - die Lehrkraft hat einen pädagogischen Entscheidungsspielraum. Am Ende eines jeden Schulhalbjahres erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Zeugnisnote gemäß §48 SchG, die Auskunft darüber gibt, inwieweit ihre Leistungen im Halbjahr den im Unterricht gestellten Anforderungen entsprochen haben. Das Zeugnis des 2.Halbjahres soll dabei die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers während des ganzen Schuljahres berücksichtigen.

Lehrerinnen und Lehrer aller Fächer haben die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen Sprache zu fördern. Gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit führen zu einer angemessenen Absenkung der Note um bis zu einer Noten-stufe. Dies gilt nicht für Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I mit einer diagnostizierten Lese-Rechtschreibschwäche (LRS). Für sie gelten für die Leistungsbewertung die Regelungen im Runderlass des Schulministeriums.

Lob und Anerkennung sind die beste Lernmotivation. In diesem Sinne sollen herausragende Schülerleistungen entsprechend honoriert werden. So werden besondere Lernfortschritte durch positiv bestärkende Kommentare und ein besonderes Engagement, z.B. in einer Arbeitsgemeinschaft, durch eine Bemerkung auf dem Zeugnis gewürdigt. Bei erfolgreicher Teilnahme an Wettbewerben, an ergänzenden Sprachprüfungen etc. werden Urkunden ausgestellt und die Sieger können an einem „Tag der Ehrung“ in der Aula gefeiert werden (z.B. Siegerehrung Mathematik-Olympiade). In der Qualifikationsphase können besondere Lernleistungen, wie sie z.B. aus einem eigenen Projekt, den Ergebnissen eines Projektkurses oder einem umfassenden Beitrag an einem Wettbewerb erwachsen, dadurch honoriert werden, dass ihre Bewertung Bestandteil der Abiturnote wird (vgl. 5).

3 Schriftliche Leistung

Für Klassenarbeiten gelten folgende Regeln:

  • Die Schülerinnen und Schüler müssen mit den Aufgabentypen vertraut sein und im Vorfeld Gelegenheit zur Übung gehabt haben.

  • Nur in begründeten Ausnahmefällen soll sich mehr als eine Klassenarbeit innerhalb eines Schuljahres auf ein und denselben Aufgabentyp beziehen.

  • Einmal im Schuljahr kann pro Fach eine Klassenarbeit durch eine andere Form der Leistungsüberprüfung (in der Regel schriftlich) ersetzt werden (vgl. APO-SI).

  • Die Klassenarbeiten bereiten die Schülerinnen und Schüler zunehmend auf die Formate vor, die im schriftlichen Teil der zentralen Prüfungen gefordert werden.

Schriftliche Arbeiten sind, soweit möglich, gleichmäßig auf die Schulhalbjahre zu verteilen. Sie sollen in einem Zeitraum von bis zu drei Wochen korrigiert, benotet, zurückgeben und besprochen werden. Schulferien zählen dabei nicht zu dieser Korrekturzeit. Vor der Rückgabe und Besprechung darf in demselben Fach keine neue Klassenarbeit geschrieben werden. Pro Tag darf nur eine Klassenarbeit geschrieben oder eine mündliche Leistungsüberprüfung in modernen Fremdsprachen durchgeführt werden. Pro Woche werden in der Regel in der Sekundarstufe I nicht mehr als zwei Arbeiten und in der Sekundarstufe II nicht mehr als 3 Klausuren geschrieben. Andere Formen der schriftlichen Leistungsüberprüfung dürfen an Tagen schriftlicher Arbeiten nicht stattfinden und sollen in Wochen mit maximaler Klassenarbeits-/Klausurbelastung ganz vermieden werden. Klassenarbeiten dürfen nicht am Nachmittag geschrieben werden.

Die Koordinatoren von Unter- und Mittelstufe bereiten zu Beginn jedes Schuljahres einen Ordner vor, der im Lehrerzimmer verbleibt. In diesem befindet sich für jede Klasse ein Jahreskalender, der als Terminierungshilfe genutzt werden soll. Die Termine der im aktuellen Schulhalbjahr anstehenden Klassenarbeiten werden von den Fachlehrerinnen und Fachlehrern möglichst früh dort eingetragen. Die Kursarbeiten der Differenzierungskurse werden durch den Mittelstufenkoordinator festgelegt und in den Ordner eingetragen. Damit für Klassenlehrer und Koordinatoren zum Termin der Warnungen ein Überblick über die aktuellen Leistungen möglich ist, werden in einen Ordner für jede Klasse die Leistung der Schülerinnen und Schülern eingetragen.

Die Termine der Oberstufenklausuren werden vom Oberstufenkoordinator in Absprache mit den Jahrgangsstufenleitern festgelegt und den Schülerinnen und Schülern sowie den Kolleginnen und Kollegen rechtzeitig durch Aushang bekanntgegeben.

3.1 Übersicht über die Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten/Klausuren

Über die Anzahl und Dauer von Klassenarbeiten und Klausuren entscheiden die Fachkonferenzen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

3.1.1 Sekundarstufe I

Klasse

Deutsch

Englisch

2.Fremdsprache

Mathematik

 

Anzahl

Dauer

Anzahl

Dauer

Anzahl

Dauer

Anzahl

Dauer

5

6

1

6

1

-

-

6

1

6

6

1

6

1

6

bis zu 1

6

1

7

6

1-2

6

1

6

1

6

1

8

5

1-2

5

1-2

5

1

5

1

9

4

2

4

1-2

4-5

1-2

4

1-2

Darüber hinaus werden im Wahlpflichtunterricht der Klassen 8 und 9 je Schuljahr vier Klassenarbeiten von ein bis zwei Unterrichtsstunden Dauer geschrieben. Klassenarbeiten und Klausuren in modernen Fremdsprachen können bzw. müssen teilweise durch mündliche Prüfungen ersetzt werden (siehe 3.4).

3.1.2 Sekundarstufe II

Für die Oberstufe sind die konkreten Angaben über Anzahl und Dauer der Klausuren in den einzelnen Lehrplänen zu finden. Die Schülerinnen und Schüler werden von ihrer Lehrkraft zu Beginn des Schuljahres jeweils genau über die Modalitäten informiert.

3.2 Allgemeine Grundsätze der Korrektur und Bewertung

Die Korrekturen von Klassenarbeiten und Klausuren erfolgen anhand eines Bewertungsrasters mit positiv in einem Erwartungshorizont formulierten Einzelkriterien. Die Kriterien richten sich dabei nach dem zu erreichenden Kompetenzniveau. Bezüglich der Aufteilung der verschiedenen Anforderungsbereiche und der Punkte- und Prozentzuweisungen zu den jeweiligen Notenstufen sind die Absprachen in der Fachschaft einzuhalten (siehe Lehrpläne). Die angelegten Kriterien sollen den Schülerinnen und Schülern in altersgerechter Weise transparent gemacht werden.

Für alle in deutscher Sprache abgefassten Texte in Klassenarbeiten und Klausuren gelten einheitliche Korrekturzeichen. Ergänzend finden in den einzelnen Fächern auch weitere fachspezifische Korrekturzeichen Anwendung. Entsprechende Übersichten finden sich unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/faecher/

Für alle Fächer gilt von Beginn an, dass nicht nur die Richtigkeit der Ergebnisse und die inhaltliche Qualität, sondern auch die angemessene Form der Darstellung wichtige Kriterien für die Bewertung sind. Dazu gehört auch die Beachtung der angemessenen Stilebene, der korrekten Orthographie und Grammatik. Gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit führen zu einer Absenkung um eine Notenstufe, in der Qualifikationsphase und der Abiturprüfung zu einer Absenkung um bis zu zwei Notenpunkte. In der Sekundarstufe I kann im Gegenzug ein hohes Maß an sprachlicher Sicherheit auch eine entsprechende Notenanhebung bedeuten. Bei Schülerinnen und Schülern, die Deutsch als Zweitsprache lernen, sind für die Leistungsfeststellung im Bereich der sprachlichen Darstellungsleistung die Lernausgangslage sowie der individuelle Lernfortschritt ebenso bedeutsam wie der bereits erreichte Leistungsstand.

Bei Täuschungsversuchen gelten die Vorgaben der APO-SI und der APO-GOSt. Diese werden bezüglich der Handynutzung dahingehend präzisiert, dass die Benutzung eines Smartphones o.ä. ausdrücklich als Täuschungshandlung angesehen wird. Wird eine Schülerin oder ein Schüler während einer schriftlichen Prüfung mit einem elektronischen Kommunikationsgerät erwischt, nimmt die Aufsichtsperson alles bis dahin Geschriebene an sich. Diese Aufgaben werden als „nicht bearbeitet“ gewertet. Es gehen nur die Lösungen der Aufgabenteile ein, die nach dem Täuschungsversuch ohne unzulässiges Hilfsmittel bearbeitet worden sind.

Nicht erbrachte Leistungen werden mit „ungenügend“ bewertet. Das gilt auch bei Versäumen einer Klausur ohne Einhaltung der Entschuldigungsmodalitäten. In der Sekundarstufe I ist dabei, neben einem morgendlichen Anruf im Sekretariat, in der Regel eine schriftliche Entschuldigung der Eltern ausreichend. Im Wiederholungsfall kann der Klassenlehrer aber eine ärztliche Bescheinigung einfordern. In der Sekundarstufe II muss grundsätzlich bei jeder versäumten Klausur die Verwaltung informiert und dem Fachlehrer in der ersten folgenden Unterrichtsstunde eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.

3.3 Lernstandserhebung und Zentrale Vergleichsarbeit

In den Fächern Englisch, Mathematik und Deutsch nehmen die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 verpflichtend an zentralen Lernstandserhebungen teil. Informationen dazu finden sich unter http://www.schulentwicklung.nrw.de/lernstand8. Zentrale Lernstandserhebungen dienen der schulübergreifenden Qualitätssicherung und überprüfen, inwieweit die in den Kernlehrplänen enthaltenen Kompetenzerwartungen von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden. Die Anforderungen dieses Diagnoseinstruments beziehen sich dabei nicht nur auf den vorhergehenden Unterricht. Zentrale Lernstandserhebungen werden deshalb nicht als Klassenarbeiten gewertet. Eine Ableitung von Noten aus den erreichten Testpunktwerten oder Kompetenzniveaus ist nicht zulässig. Gleichwohl kann eine verweigernde Arbeitshaltung in der SoMi-Note Berücksichtigung finden.

Am Ende der Einführungsphase nehmen die Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch und Mathematik an zentralen Klausuren mit landeseinheitlich gestellten Aufgaben teil. Informationen dazu finden sich unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de.

Da die Vergleichsklausuren eine reguläre Klausur im 2. Halbjahr ersetzen, gehen sie entsprechend in die Gesamtbewertung ein.

3.4 Kommunikationsprüfung und Facharbeit

In den modernen Fremdsprachen können Klassenarbeiten auch mündliche Anteile enthalten. Darüber hinaus kann einmal im Schuljahr eine schriftliche Klassenarbeit durch eine gleichwertige Form der mündlichen Leistungsüberprüfung ersetzt werden. Eine solche Sprachprüfung auf der Anspruchshöhe des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) ist für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums (G8) am Ende der Klasse 9 in Englisch verpflichtend. An unserer Schule wird in der zweiten Fremdsprache Französisch ab Klasse 7 die 5. Klassenarbeit durch eine mündliche Prüfung ersetzt. Das Ergebnis der Prüfung wird im Zeugnis unter „Leistungen“ bescheinigt. Auch eine Klausur der Qualifikationsphase Q1 wird in den modernen Fremdsprachen durch eine mündliche Prüfung ersetzt – das betrifft in Englisch und Französisch die 2. Klausur des 1. Halbjahres,. Für die mündlichen Prüfungen werden die Kompetenzbereiche „An Gesprächen teilnehmen“ und „Zusammenhängendes Sprechen“ gleichermaßen berücksichtigt. Weitere Bewertungskriterien werden in den Fachkonferenzen festgelegt (siehe Lehrpläne).

In der Qualifikationsphase Q2 wird außerdem die 2. Klausur des 1. Halbjahres in einem Fach durch eine Facharbeit ersetzt. Diese dient dazu, die Schülerinnen und Schüler mit den Prinzipien und Formen selbständigen, wissenschaftspropädeutischen Lernens vertraut zu machen. Die Verpflichtung zur Anfertigung einer Facharbeit entfällt bei Belegung eines Projektkurses. Bei der Bewertung der Arbeit sind u.a. die folgenden allgemeinen Kriterien einzubeziehen:

  • unter inhaltlichem Aspekt
    • Eingrenzung des Themas und Entwicklung einer zentralen Fragestellung
    • Selbständigkeit im Umgang mit dem Thema
    • ggf. Umfang und Gründlichkeit der Materialrecherche
    • Souveränität im Umgang mit den Materialien und Quellen
    • Differenziertheit und Strukturiertheit der inhaltlichen Auseinandersetzung
    • Beherrschung fachspezifischer Methoden
    • logische Struktur und Stringenz der Argumentation
    • kritische Distanz zu den eigenen Ergebnissen und Urteilen
  • unter sprachlichem Aspekt
    • Beherrschung der Fachsprache
    • Verständlichkeit
    • Präzision und Differenziertheit des sprachlichen Ausdrucks
    • sinnvolle Einbindung von Zitaten und Materialien in den Text
    • grammatische Korrektheit
    • Rechtschreibung und Zeichensetzung
  • unter formalem Aspekt
    • Vollständigkeit der Arbeit
    • Einhaltung von Gestaltungsvorgaben

Ergänzende fachspezifische Anforderungen finden sich in den Lehrplänen des jeweiligen Faches.

4 Sonstige Leistungen im Unterricht / Sonstige Mitarbeit (SoMi)

4.1 Allgemeines

Sonstige Mitarbeit“ findet sowohl in Lern- als auch in Leistungssituationen statt. Lernsituationen dienen im weitesten Sinne dem Erwerb unterschiedlichster inhaltlicher und prozessbezogener Kompetenzen. Dabei können Fehler ein produktiver und konstruktiver Teil des Lernprozesses sein. In Leistungssituationen sollen dagegen Fehler vermieden werden, um die Verfügbarkeit der zu erwartenden Kompetenzen nachzuweisen. Im Unterricht sind Lern- und Leistungssituationen nicht immer scharf zu trennen. Die Beurteilung erfolgt unter Langzeitbeobachtung und immer vor dem Hintergrund des individuellen Lernfortschrittes und des generellen Arbeitsverhaltens.

Zu den Bestandteilen der „SoMi“-Note zählen u.a. mündliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Kurzreferate), schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Protokolle, Hefte/Mappen, Lerntagebücher, Ausarbeitungen von Referaten), kurze schriftliche Übungen sowie Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns (z.B. Rollenspiel, Befragung, Erkundung, Präsentation, Experiment). Es werden die Qualität und die Kontinuität der mündlichen und schriftlichen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang erfasst. Gemeinsam ist den zu erbringenden Leistungen, dass sie in der Regel einen längeren, zusammenhängenden Beitrag einer einzelnen Schülerin oder eines einzelnen Schülers oder einer Schülergruppe darstellen, der je nach unterrichtlicher Funktion, nach Unterrichtsverlauf, Fragestellung oder Materialvorgabe einen unterschiedlichen Schwierigkeitsgrad haben kann. Auch für die Bewertung dieser Leistungen ist die Unterscheidung in eine Verstehensleistung und eine vor allem sprachlich repräsentierte Darstellungsleistung hilfreich und notwendig. Neben der mündlichen Beteiligung müssen immer weitere Formen der sonstigen Mitarbeit einen angemessenen Anteil der Note ausmachen.

Zu Beginn des Schuljahres teilen die Fachlehrerinnen und Fachlehrer zur Sicherung der Transparenz ihr Erwartungen den Schülerinnen und Schülern mit.

4. Beschreibung/Definition der Noten

 

Note

 

Bewertung

 

Beschreibung

sehr gut

(13-15 P.)

Die Leistung entspricht

den Anforderungen in ganz besonderem Maße.

Kontinuierliche, ausgezeichnete Mitarbeit, umfangreiche, produktive Beiträge. Erkennen

des Problems und dessen Einordnung in einen größeren Zusammenhang, sachgerechte und ausgewogene Beurteilung; eigenständige gedankliche Leistung als Beitrag zur Problemlösung. Angemessene, klare sprachliche Darstellung.

gut

(10-12 P.)

Die Leistung entspricht

in vollem Umfang den Anforderungen.

Kontinuierliche Mitarbeit, produktive Beiträge.

Verständnis schwieriger Sachverhalte und deren

Einordnung in den Gesamtzusammenhang des

Themas. Erkennen des Problems, Unterscheidung

zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem.

Es sind Kenntnisse vorhanden, die über die Unterrichtsreihe hinausreichen.

befriedigend

(7-9 P.)

Die Leistung entspricht im

Allgemeinen den Anforderungen.

Regelmäßig freiwillige Mitarbeit im Unterricht.

Im Wesentlichen richtige Wiedergabe einfacher

Fakten und Zusammenhänge aus unmittelbar

behandeltem Stoff. Verknüpfung mit Kenntnissen

des Stoffes der gesamten Unterrichtsreihe.

ausreichend

(4-6 P.)

Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen.

Nur gelegentlich freiwillige Mitarbeit im Unterricht.

Äußerungen beschränken sich auf die Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammenhänge aus dem unmittelbar behandelten Stoffgebiet und sind im Wesentlichen richtig.

mangelhaft

(1-3 P.)

Die Leistung entspricht den

Anforderungen nicht, notwendige Grundkenntnisse sind jedoch vorhanden und die

Mängel in absehbarer Zeit

behebbar.

Keine freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Äußerungen nach Aufforderung sind nur teilweise richtig.

ungenügend

(0 P.)

Die Leistung entspricht den

Anforderungen nicht. Selbst

Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in

absehbarer Zeit nicht behebbar sind.

Keine freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Äußerungen nach Aufforderung sind falsch.

 

4.3 Kriterien an evtl. Bestandteile der „SoMi-Note“

4.3.1 Mündliche Mitarbeit

Mündliche Leistungen werden in einem kontinuierlichen Prozess, vor allem durch Beobachtung, während des Schuljahres festgestellt. Grundlagen der Bewertung sind Qualität (Kenntnisse, Methoden, Fachsprachlichkeit, Anforderungsbereich), Kontinuität der Mitarbeit, Bezug zum Unterrichtszusammenhang, Initiative und Kommunikationsfähigkeit.

Nach §42 SchG haben Schülerinnen und Schüler die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Eine passive Haltung im Unterricht führt deshalb immer zu einer Abstufung der Bewertung. Das entlässt die Lehrerin oder den Lehrer aber nicht aus der Pflicht, durch mündliche Aufforderung, schriftliche Übungen etc. entsprechende Leistungsnachweise einzufordern. Dabei ist zu beachten, dass die Erziehung zur Selbstständigkeit eine fortwährende Aufgabe der Schule ist und dass deshalb auch die Bewertung der Eigeninitiative an das Entwicklungsniveau der Schülerinnen und Schüler angepasst sein muss. So erlangt diese Bewertung stetig, bis zur Abiturprüfung, ein höheres Gewicht.

4.3.2 Hausaufgaben

Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit und dienen in der Regel dazu, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden. Sie nehmen insofern eine Sonderstellung ein, als dass sie in der Regel nicht direkt bewertet werden. Da Hausaufgaben unter pädagogischen Aspekten aber trotzdem Anerkennung finden sollen, werden Unterrichtsbeiträge auf der Basis der Hausaufgaben zur Leistungsbewertung herangezogen. Auch Hausaufgabenüberprüfungen und Vokabelabfragen können unangekündigt in jeder Unterrichtsstunde schriftlich oder mündlich durchgeführt werden. Dies hat insbesondere die Funktion, das Arbeitsverhalten zu ermitteln.

Das Anfertigen von Hausaufgaben gehört nach §42 SchG zu den Pflichten der Schülerinnen und Schüler. Ein gehäufter Verstoß gegen diese Verpflichtung führt zu einer Abstufung der „SoMi“-Note.

4.3.3 Lerndokumentation (Führung eines Heftes, einer Mappe o.ä.)

Allgemeine Kriterien für die Lerndokumentation sind

  • die inhaltliche Richtigkeit,
  • die sprachliche Richtigkeit,
  • die Vollständigkeit und Reihenfolge,
  • und das Erscheinungsbild.

4.3.4 Schriftliche Übung („Test“)

Schriftliche Übungen erfolgen in der Regel nur über die Inhalte der letzten maximal 6 Unterrichts-stunden und dauern, je nach Jahrgangsstufe, zwischen 20 und 30 Minuten. Die schriftlichen Übungen werden in der Regel angekündigt und nicht an einem Tag mit einer Klassenarbeit geschrieben. Sie haben keine bevorzugte Stellung in der Notengebung.

4.3.5 Protokoll

Hauptkriterien an ein Stundenprotokoll sind die Vollständigkeit und die sprachliche Darstellung. Darüber hinaus können Protokolle in den einzelnen Fachbereichen aber auch weitere unter-schiedliche Funktionen haben (z.B. Versuchsprotokoll). Die Bewertungskriterien werden dann in den Fachkonferenzen festgelegt und sind ggf. in den Lehrplänen zu finden.

4.3.6 Partner-, Gruppen, Projektarbeit

Allgemeine Bewertungskriterien sind

  • die Kooperation im Arbeitsprozess,
  • die Qualität des Arbeitsergebnisses,
  • die Selbstständigkeit in Planung, Durchführung und Darstellung,
  • die Präsentationsleistung,
  • die Qualität und der Umfang des individuellen Beitrages.

4.3.7 Referat

Das Thema eines Referates sollte aus dem Unterricht erwachsen. Es muss eindeutig formuliert werden und so begrenzt sein, dass es in ca. 10-15 Minuten vorgetragen werden kann. Das Referat fordert einen zusammenhängenden Vortrag über eine selbstständig gelöste Aufgabe. Grundlage für die Benotung ist der gehaltene Vortrag. Die allgemeinen Bewertungskriterien umfassen die Verstehensleistung (sachliche Richtigkeit, eigenständige Auswahl und Zuordnung der Aspekte, Beurteilung der Zusammenhänge), die Darstellungsleistung (Gliederung und Formulierung, Präsentation) und ggf. die angemessene schriftliche Sicherung (Plakat, Thesenpapier etc.). Die folgende Tabelle dient dabei als Orientierungshilfe:

+   →→→→    -

Vortrag (Vortragsweise, Sprache, stilistische Gestaltung)

die Regeln der freien Rede (voll) beachtend, flüssig, frei

die Regeln der freien Rede beachtend, aber zum Teil manuskriptabhängig, noch frei

manuskriptabhängig, jedoch mit sinnvollen Pausen

manuskript-abhängig, stockend, unsicher

Aufbau und Gestaltung

logisch, klar, zielgerichtet

sinnvoller Aufbau erkennbar, aber nicht konsequent durchgeführt

reine Aneinander-reihung der Gesichtspunkte

unklar, verwirrend

Verhältnis Referatumfang zur gestellten Aufgabe

ausgewogenes Verhältnis zwischen der zur Verfügung stehenden Zeit und der notwendigen Ausführlichkeit

vertretbare Kürzungen und Raffungen

unausgeglichenes Verhältnis

unzureichend, entschieden zu lang oder zu kurz

Inhalt, Sacherschließung

umfassend, gründlich, eigenständig

wesentliche Inhalte erschlossen, deutlich, weitgehend eigenständig

Inhalte teilweise erschlossen, lückenhaft, Hilfe zur Sacherschließung notwendig

Inhalt unzureichend, wesentliche Teile fehlend, unselbständig

Veranschaulichung

sinnvoller, überzeugender Medieneinsatz, hohe Anschaulichkeit

sinnvolle Auswahl der Medien, jedoch mangelnde Sicherheit im Umgang

kaum Medieneinsatz, unanschaulich bzw. fehlerhafte Auswahl

fehlender bis kontraproduktiver Medieneinsatz

Thesenblatt

übersichtlich, klar, logisch, hierarchisch gegliedert

übersichtlich, aber leichte Mängel in der Strukturierung und/oder Gestaltung

lückenhaft, unlogisch gegliedert und nicht hinreichend gestaltet

verwirrend, unvollständig

5 Projektkurs und besondere Lernleistung

Durch seine thematische Fokussierung ermöglicht und fordert der Projektkurs in besonderer Weise die vertiefte und differenzierte Auseinandersetzung mit einem komplexen Gegenstandsbereich. Bei der Leistungsbewertung bleibt jedoch zu berücksichtigen, dass ein Projektkurs nur mit der Gewichtung eines Grundkurses in die Gesamtqualifikation eingebracht werden kann. Die einschlägigen Regelungen zur Leistungsbewertung im Projektkurs finden sich insbesondere an den nachfolgend genannten Stellen der APO-GOSt bzw. den zugehörigen Verwaltungsvorschriften:

§ 14 Abs. 3: Projektkursleistungen als Ersatz für die Facharbeit

§ 14 Abs. 6: Notenbildung im Projektkurs

§ 15 Abs. 1: Dokumentation des Projektergebnisses

§ 17 Abs. 1-4: Besondere Lernleistung im Projektkurs

§ 28 Abs. 10: Einbringung der Projektkursnote in die Gesamtqualifikation

Die Leistungsnachweise, die von den Schülerinnen und Schülern im Projektkurs zu erbringen sind, beziehen sich auf einen prozessbezogenen und einen ergebnisbezogenen Teil. Während im prozessbezogenen Teil kontinuierlich über die beiden Kurshalbjahre hinweg Teilleistungen wie Unterrichtsbeiträge, Planungs- und Organisationsleistungen zu erbringen sind, umfasst der ergebnisbezogene Teil die abschließende Dokumentation – in der Regel eine Präsentation, ergänzt durch eine schriftliche Erläuterung, möglicherweise auch eine Kursarbeit – die erst am Ende des einjährigen Projekts vorliegt.

Soll das Ergebnis eines Projektkurses oder das eines individuellen Projektes als besondere Lernleistung in das Abitur eingehen, müssen die Ergebnisse deutlich erhöhten Anforderungen genügen. So geht der schriftliche Teil der besonderen Lernleistung über die Ziele und Anforderungen einer Facharbeit hinaus. Er unterscheidet sich von ihr durch

  • einen höheren Grad an Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit
  • durch ein höheres Anforderungsniveau und eine komplexere Aufgabenstellung
  • im größeren Anteil originärer und empirischer Forschung
  • im Umfang und der zeitlichen Anlage
  • im höheren Anspruch an die wissenschaftliche Vertiefung und sprachliche Verarbeitung
  • in den vielfältigeren thematischen und methodischen Gestaltungsmöglichkeiten.

Ob und in welchem Umfang der Anspruch an eine besondere Lernleistung erfüllt wird, muss grundsätzlich projektbezogen aufgrund der rechtlichen Bestimmungen und inhaltlichen Festlegungen der Fachkonferenzen im Rahmen der Zulassung durch die Schulleitung geklärt werden. Unabhängig von fachspezifisch vorzunehmenden Gewichtungen sowie weiteren im Einzelfall sinnvollen Differenzierungen und Ergänzungen sind die Selbstständigkeit des Arbeitens, die Kooperationsfähigkeit bei der Zusammenarbeit mit inner- und ggf. außerschulischen Partnern, die Quantität sowie die Qualität der erworbenen Fach- und Methodenkompetenzen zentrale Kriterien für die Leistungsmessung. Das abschließende Kolloquium dient der Präsentation des Arbeitsergebnisses, der Überprüfung des fachlichen Verständnisses des gewählten Themas oder Problems sowie der Reflexion verschiedener Erkenntnisperspektiven; damit orientiert es sich auf der praktischen Ausführungsebene und auf der Bewertungsebene an den in allen Fachlehrplänen ausgewiesenen drei Anforderungsbereichen. Die schriftliche Dokumentation und das Kolloquium bilden bei der abschließenden Bewertung eine Einheit. Wegen des weiten Spektrums unterschiedlichster Formen der Leistungserbringung ist eine individuelle Betreuung durch die Lehrkraft insofern unverzichtbar, als dass der Schülerin oder dem Schüler in jeder Phase der Arbeit passende Indikatoren für die Leistungsbewertung transparent gemacht werden müssen.

6 Evaluation

Leistungsbewertung und Evaluation gehören eng zusammen. Schon das Ergebnis einer Klassenarbeit kann erste Anhaltspunkte geben, die Methoden des eigenen Unterrichts zu hinterfragen und ggf. Änderungen herbeizuführen. Manchmal sind diese Bewertungen aber auch eher ein Indikator dafür, inwieweit die Schülerinnen und Schüler den Leistungserwartungen der Lehrkraft entsprechen, als dass sie aussagekräftig in Bezug auf die Qualität des Lehrens und Lernens wären. Im Rahmen der pädagogischen Diagnose sollen auch Schülerinnen und Schüler in die Rolle aktiver Partner hineinwachsen und als solche anerkannt werden.

Selbstdiagnosen bieten Schülerinnen und Schülern eine erste Möglichkeit, Stärken und Schwächen eigenständig zu erkennen und selbst zu überlegen, wie sie daran arbeiten können. Diese Selbsteinschätzungen können wertvolle Hintergrund- oder Zusatzinformation zur Ergänzung der Lehrer-Sichtweise liefern, die zu einer besseren Beurteilung der Lernsituation beiträgt. Neben dieser „diagnostischen“ Funktion an sich stellen Selbstdiagnosen gleichzeitig Mittel der Förderung dar. Die Eigenständigkeit der Schülerinnen und Schüler und die Übernahme von Verantwortung für den eigenen Lernprozess wird unterstützt. Auch ein „Motivationsschub“, das eigene Lernen selbst in die Hand zu nehmen, kann die Folge sein.

 

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