Ricarda-Huch-Gymnasium | Gymnasium der Stadt Hagen für Jungen und Mädchen

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- Informationen zum Beginn des Schuljahrs gemäß des Konzepts des MSW-NRW vom 03.08.20 -

Unterricht nach Stundentafel - möglichst im Präsenzunterricht, aber auch in Abhängigkeit  von der Infektionslage

Im Schuljahr 2020/2021 soll der Schul- und Unterrichtsbetrieb in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde. Dabei muss der Schutz der Gesundheit der Lehrkräfte, der Schülerinnen und Schüler, sowie aller am Schulleben Beteiligten sichergestellt sein. Zugleich soll durch eine möglichst weitgehende Rückkehr zu einem angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten das Recht der Kinder und jungen Menschen auf Bildung und Erziehung gesichert werden. In der Praxis muss das bedeuten, dass für die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge an allen Schulformen in ganz Nordrhein-Westfalen Unterricht nach Stundentafel stattfindet. Es gilt wieder der Grundsatz, dass der Unterricht in Präsenzform den Regelfall darstellt. Sollte Präsenzunterricht auch nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten wegen des weiterhin notwendigen Infektionsschutzes oder deshalb nicht vollständig möglich sein, weil Lehrkräfte dafür nicht eingesetzt werden können und auch kein Vertretungsunterricht erteilt werden kann, findet Distanzunterricht statt.

Mund-Nasen-Schutz

An allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen besteht - vorerst bis zum 31. August 2020 befristet - im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Sie gilt für die Schülerinnen und Schüler an den vorgenannten Schulen grundsätzlich auch für den Unterrichtsbetrieb auf den festen Sitzplätzen in den Unterrichts- und Kursräumen. Soweit Lehrkräfte im Unterrichtsgeschehen den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sicherstellen können, haben auch diese eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Pausen-Aufenthaltsbereiche für den Präsenzunterricht

In den großen Pausen soll es möglich sein, sich an der frischen Luft zu bewegen. Zur Minimierung des Infektionsrisikos werden Pausen-Aufenthaltsbereiche eingerichtet, die einzelnen Klassen zugewiesen werden. Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den ihnen zugewiesenen Bereich aufzusuchen und bis zum Ende der Pause nicht zu verlassen.

Aufenthaltsbereiche in der Pause

Klasse 5 bis 7

Schulhofbereich hinter dem Schulgebäude, auf dem die Tischtennisplatten stehen

 

Klasse 8 und 9

Bereich vor Biologieraum / Grenze Kindertagesstätte

 

Oberstufe

Bereich vor der Eingangstür / Lehrerparkplatz

Konstante Gruppen (Ausnahme Kurse in der SI und SII)

Um im Bedarfsfall Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können, sind konstante Gruppenzusammensetzungen erforderlich, soweit nicht zwingende schulorganisatorische Gründe entgegenstehen. Ausnahmen bilden bereits jahrgangsgemischt zusammengesetzte reguläre Klassen bzw. Lerngruppen, Gruppen für Ganztags- und Betreuungsangebote sowie Schulsportgemeinschaften.

Damit der Unterricht gemäß den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen organisiert werden kann, können insofern klassenübergreifende feste Lerngruppen und Kurse gebildet werden (z.B. Religionsunterricht, Wahlpflichtbereich).

Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe findet wie bisher in festen fachbezogenen Kursen statt. Dies gilt auch für Fachunterrichtskooperationen mit anderen Schulen.

Regeln für einen möglichen Distanzunterricht

Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler wie der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig.

Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Klassenarbeiten finden in der Regel im Präsenzunterricht statt.

Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsbewertung möglich.

LOGINEO

Das Ministerium für Schule und Bildung bietet die Lernplattform LOGINEO NRW LMS allen öffentlichen Schulen und Ersatzschulen sowie den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung kostenlos an.

Ein LOGINEO NRW Messenger wird vor Beginn des neuen Schuljahres zur Verfügung stehen; ein Videokonferenztool soll folgen.

Ein Einsatz dieser Instrumente v.a. im Distanzunterricht ist am RHG zeitnah geplant.

Sportunterricht

Mit der Rückkehr zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten zum Schuljahr 2020/2021 wird der Unterricht auch im Fach Sport möglichst in vollem Umfang wiederaufgenommen. Auf Grund des § 9 Absatz 7 der CoronaSchVO ist Sportunterricht, inklusive Schwimmunterricht, an Schulen erlaubt.

Musikunterricht

Der schulische Musikunterricht findet im Schuljahr 2020/2021 in seinen unterschiedlichen Ausprägungen statt. Gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen ist vorerst bis zu den Herbstferien nicht gestattet. Beim gemeinsamen Singen außerhalb von geschlossenen Räumen sowie bei der Verwendung von Blasinstrumenten sind die jeweils aufgeführten Sonderregelungen der CoronaSchVO (insbesondere § 8 Abs. 5 CoronaSchVO in entsprechender Anwendung) und ihrer Anlage zu beachten.

Schülerclub (Betreuung)

Offene und gebundene Ganztags- und Betreuungsangebote werden im Schuljahr 2020/2021 im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes wieder regulär aufgenommen.

Die Mitwirkung externer Partner im Ganztag ist ebenfalls wieder vollständig möglich und wird vor Ort im Rahmen der bestehenden Konzepte ausgestaltet.

Fahrten und Exkursionen – Ausnahme: Ausland

Fahrten und Exkursionen können im neuen Schuljahr wieder stattfinden. Die jeweils gültigen Regelungen der CoronaSchVO und ihrer Anlage sind zu beachten.

Auf Grund des Runderlasses vom 28. Mai 2020 sind alle ein- und mehrtägigen Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche in das Ausland, die im Zeitraum vor den Herbstferien geplant waren, abzusagen. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt die Stornierungskosten aller von Schulen abgesagten Fahrten ins Ausland, die bis zu den Herbstferien geplant waren, nur soweit die Stornierungen durch die Schulen bis zum 12. Juni 2020 erfolgt sind. Sofern für die Zeit nach den Herbstferien Buchungen beabsichtigt sind, ist darauf zu achten, dass jederzeit eine kostenfreie Stornierung möglich ist, da das Land Nordrhein-Westfalen keine Stornokosten für Absagen nach dem 12. Juni 2020 bzw. nach dem 10. Juli 2020 übernimmt.

Fahrten und Exkursionen innerhalb Deutschlands können unter Beachtung der erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung des Infektionsschutzes durchgeführt werden.

Mehrtägige Reisen innerhalb Nordrhein-Westfalens oder in andere Bundesländer sowie eintägige Wandertage und Exkursionen zu außerschulischen Lernorten sind somit möglich. Bei der Buchung und Planung ist im Vorfeld sorgfältig die Vereinbarkeit mit dem Infektionsschutz zu prüfen.

Mensa und Kiosk

Möglich sind auch Angebote zur Mittagsverpflegung durch Dienstleister, Kioske oder Bistros zur Versorgung derjenigen, die sich am Schulstandort aufhalten, wenn die aktuell gültigen Vorgaben zum Infektionsschutz und die Hygienevorschriften eingehalten werden.

Hygieneregeln für die CAFETERIA am RHG ab dem 12.08.20

 Die CAFETERIA ist nur in der großen Pause geöffnet.

  1. Bevor man die CAFETERIA betritt, ist die Einhaltung der folgenden Hygieneregeln zu beachten: Es ist verpflichtend, vorab die Hände zu desinfizieren (ein dazu geeignetes Mittel befindet sich vor dem Eingang zur CAFETERIA) und eine Mund-Nasen-Maske zu tragen.
  2. Der Zugang zur CAFETERIA ist ausschließlich über den Eingang aus dem Treppenhaus gestattet.
  3. Die Nutzung der CAFETERIA beschränkt sich auf den Kauf von Speisen und Getränken. Darüber hinaus ist der Aufenthalt in der CAFETERIA nicht gestattet. Vor allem gibt es keine Sitzmöglichkeit.
  4. In der CAFETERIA muss ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden.
  5. Unmittelbar nach dem Einkauf ist die CAFETERIA in Richtung des Schulhofs zu verlassen.
  6. Eine Missachtung dieser Regeln kann ein Verbot der Nutzung der CAFETERIA zur Folge haben.
Kultur + Schule

Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern kann im Schuljahr 2020/2021 regulär stattfinden und ausgestaltet werden, zum Beispiel in Ganztagsangeboten oder in Kooperationen in den Bereichen Kultur oder Sport. Kooperationen mit außerschulischen Partnern können in der Schule und an außerschulischen Lernorten stattfinden. Die jeweils gültigen Regelungen der CoronaSchVO und ihrer Anlage und die standortbezogenen Hygienekonzepte der Schulen und der außerschulischen Partner sind zu beachten.

Berufsorientierung

Die Berufliche Orientierung nach den Vorgaben der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist im Schuljahr 2020/21 wieder verpflichtend umzusetzen. Bei Problemstellungen unterstützen die regionalen Partner, insbesondere Kommunale Koordinierungsstellen und Schulaufsicht.

Schulische Mitwirkung

Für die partizipative Gestaltung des Schullebens ist es unabdingbar, dass die Gremien der schulischen Mitwirkung ungehindert tätig werden können. Hierzu gehört insbesondere ihre Konstituierung nach den Wahlen zu Beginn des kommenden Schuljahres sowie die Beratung und Fassung erforderlicher Beschlüsse in Sitzungen.

Eingeschränkte Tagungsmöglichkeiten und – im Falle der Schulkonferenz – grundsätzlich zulässige Eil- und Dringlichkeitsentscheidungen gemäß § 67 Absätze 4 und 5 SchulG sind nur noch als Ausnahmen vertretbar.

Die Tätigkeit der Schulmitwirkungsgremien stellt eine sonstige schulisch-dienstliche Nutzung der Schule im Sinne von § 1 Absatz 5 Nr. 5 der CoronaBetrVO dar. Da ist es, unter Wahrung der weiter geltenden Vorgaben an den Hygiene- und Infektionsschutz (Mindestabstand soweit möglich, ansonsten Maskenpflicht sowie Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit), zulässig und erforderlich, dass auch die Elternvertreter in den Mitwirkungsgremien das Recht haben, hierzu die Schule zu betreten; entsprechendes gilt für die Schülervertretung.

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