Lesen Sie hier unser Hygiene- und Sicherheitskonzept für den Sport- und Schwimmunterricht am RHG: 

Hygiene- und Sicherheitskonzept für den Sportunterricht am RHG

Grundlage: Schulmail vom 03.08.2020

Der Sportunterricht findet statt.

Mindestens bis zu den Herbstferien findet dieser, wenn möglich, draußen statt.

Die Schülerinnen und Schüler sind dazu angehalten, immer Sportsachen für draußen mitzuführen. Dazu zählen passendes Schuhwerk, evtl. Regenjacke, Wechselsachen, Sonnenschutz (Creme und Kopfbedeckung), ausreichend Wasser.

Durch begründete Ausnahmen können durch die Lehrkraft kurzfristig (auch eventuell erst vor Stundenbeginn) Änderungen bekannt gegeben werden. In diesen Fällen wird auf die Halle (Freigabe durch die Stadt Hagen ist erfolgt) oder den Klassenraum ausgewichen und ein angepasster Theorieunterricht erteilt.

Die Umkleidekabinen und Duschräume stehen generell zur Verfügung. Dabei ist stets darauf zu achten, dass der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. Bei größeren Gruppen wird dieser durch organisatorische Maßnahmen, z. B. mehrere Kleingruppen, gewährleistet. Zudem herrscht eine Maskenpflicht in der Umkleide, die Mund-Nasenbedeckung ist durchgängig zu tragen. Vor und nach dem Sportunterricht sind die Hände gründlich zu waschen.

Pausensport findet zunächst nicht statt.

Für den praktischen Sportunterricht in der Halle gilt zudem die „Vereinbarung zur Nutzung städtischer Sportstätten“ der Stadt Hagen, siehe Anlage:

Vereinbarung zur Nutzung städtischer Sportstätten nach den Vorlagen der Corona-Schutzverordnung der Stadt Hagen

 

Hygiene- und Sicherheitskonzept für den Schwimmunterricht in der Jahrgangstufe 6 am RHG

In Anlehnung an das Infektionsschutz- und Zugangskonzepts des Westfalenbad, Stand 11.08.20 (der Homepage entnommen https://www.westfalenbad.de/sport-fitness/#c808)

Allgemeine Regelungen für den Sportbadbesuch, angepasst an den Schwimmunterricht:

  • Die Lehrer/innen führen eine Anwesenheitsliste über die Schüler/innen im Schwimmbad
  • Die Kontaktdaten der Kinder, die sich im Schwimmbad befunden haben, können im Bedarfsfall vom Westfalenbad im Sekretariat der Schule erfragt werden
  • Maskenpflicht: Es besteht grundsätzliche Maskenpflicht von/zum Bus, über die Wege zum/vom Westfalenbad und im Kassenbereich sowie in allen geschlossenen Räumen. Ab dem Zeitpunkt des Betretens des Westfalenbades und bis kurz vor dem jeweiligen Kontakt mit Wasser in den Duschen oder Schwimmbecken herrscht in allen (geschlossenen) Räumen die Pflicht eine Mund-Nasen-Maske zu tragen. 
  • Schüler/innen die Symptome einer Atemwegsinfektion oder Erkältungssymptome bzw. die üblichen Symptome einer Coronaerkrankung zeigen, bleiben zu Hause
  • Husten und Niesen möglichst immer in die Armbeuge
  • Hände häufig und gründlich waschen
  • Die Schüler/innen und Lehrer/innen halten in allen Räumen die gebotenen Abstandsregeln ein. Der notwendige Mindestabstand ist im Bad für jeden Bereich ausgeschrieben. In engen Räumen müssen sie warten bis anwesende Personen sich entfernt haben.
  • In den Duschen und Umkleiden gelten 1,5 m Abstand

Zugangsregelung für den Sportbereich des Westfalenbads:

  • Die Schülerinnen und Schüler sollen auf eine möglichst große Kabinenzahl verteilt werden.
  • Die Duschen werden in Etappen genutzt (rollierendes System)

Regelungen für das Schwimmen im Sportbecken: 

  • Außerhalb des Beckens sind durchgängig Masken zu tragen.
  • Wenn die Kinder auf der Tribüne sitzen, müssen Masken getragen werden; der Sicherheitsabstand von 1,5 m darf hier unterschritten werden (konform zum Klassenraum)
  • Auf dem Beckenumgang sollte das Abstandsgebot unter Ausnutzung der gesamten Breite des Beckenumgangs genutzt werden 
  • An allen Stellen, an denen die Einhaltung des Abstandsgebots nicht eingehalten werden kann, ist eine Maske zu tragen

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