Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
wie bereits aus den Medien bekannt wurde, besteht ab dem 01.09.2020 keine Maskenpflicht mehr im Unterricht. Auf dem Schulgelände und im Gebäude bleibt sie jedoch weiterhin bestehen.
Angesichts der vom Robert-Koch-Institut vertretenen Auffassung, dass Masken einen sinnvollen Infektionsschutz immer dort darstellen, wo der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann, bitten wir alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sich individuell für das Vernünftige und Sinnvolle zu entscheiden, also weiterhin auch im Unterricht, wo der Mindestabstand nicht einzuhalten ist, eine Maske zu tragen.
Auf diese Weise können wir einander in respektvollem Umgang vor Infektionen schützen und damit verbundene Konsequenzen wie Erkrankungen, Quarantäne-Maßnahmen oder sogar Klassen- bzw. Schulschließungen hoffentlich weitgehend vermeiden. Außerdem ermöglicht es ein Mund-Nasen-Schutz, im Unterricht koedukative Lernmethoden einzusetzen, die ohne diese vorbeugende Maßnahme aufgrund der damit verbundenen Nähe der Schülerinnen und Schüler zueinander nicht möglich wären. Die Folge wäre eine nicht wünschenswerte Zunahme des Frontalunterrichts.
Wir hoffen und bauen auf die verständnisvolle Unterstützung dieser Maßnahme durch alle Mitglieder unserer Schulgemeinde, damit wir auch weiterhin erfolgreich die Pandemie bekämpfen und gesund am RHG zusammenarbeiten können.
Vielen Dank!
Ihre Schulleitung
Stefan Völker und Gabriele Kemper