Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
die Stadt Hagen als Schulträger des RHG hat mit sofortiger Wirkung eine Ergänzung der bisher gültigen Regelung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet.
Dies bedeutet, dass ab sofort eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht nur auf dem Schulgelände und im Gebäude zu tragen ist, sondern auch im Umkreis von 50 Metern rund um das Schulgelände. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der angehängten Allgemeinverfügung der Stadt Hagen.
Mit freundlichen Grüßen
Völker
Schulleiter