Von der Stadt Hagen als Schulträger werden anteilig Fahrkosten für das Schokoticket übernommen, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung zur nächstgelegenen Schule für Schüler/innen der
- Sekundarstufe I (5. – 10. Klasse einschl. EF) mehr als 3,5 km
- Sekundarstufe II (ab Stufe Q1) mehr als 5,0 km
beträgt.
Als Entfernung gilt die kürzeste Fußwegstrecke, gemessen von der Haustür des Wohngebäudes der Schülerin/des Schülers bis zum nächstgelegenen Eingang des Schulgrundstückes.
Nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulform, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und deren Besuch schulorganisatorische Gründe (etwa die Aufnahmekapazität) nicht entgegenstehen.
Von den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern ist ein Eigenanteil zu zahlen. Der monatliche Eigenanteil beträgt:
derzeit | ab 01.08.2021 | |
für alle anspruchsberechtigten, volljährigen Schülerinnen/Schüler | 12,00€ | 14,00€ |
für das 1. minderjährige, anspruchsberechtigte Kind | 12,00€ | 14,00€ |
für das 2. minderjährige, anspruchsberechtigte Kind | 6,00€ | 7,00€ |
Für jedes weitere minderjährige, anspruchsberechtigte Kind ist kein Eigenanteil zu zahlen.
Der Eigenanteil entfällt ebenfalls für Schülerinnen und Schüler, für die Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) geleistet wird. In diesen Fällen ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen.
Der Eigenanteil ist direkt an die Hagener Straßenbahn AG zu entrichten.
Antragstellung
Einen Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten erhalten Sie im Sekretariat der Schule.
Das Schulsekretariat trägt darauf ein, ab wann Ihr Kind die Schule besucht und leitet den Antrag an den Fachbereich Bildung weiter. In den darauffolgenden Wochen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Bei einem Wohnungs-, Schulwechsel oder Wechsel von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Ausführliche Informationen gibt’s unter diesem Link.