Unterricht nach dem Wechselmodell ab dem 15.03.2021
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
aufgrund der vom Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) am 05.03. per Schulmail mitgeteilten neuen Regelungen für den Unterrichtsbetrieb vom 15.03.21 bis zunächst 26.03.21 hatten wir Sie bereits kurz per Link zum Bildungsportal NRW vorinformiert.
Mittlerweile haben wir zur Umsetzung der MSW-Vorgaben für unsere Schule konkrete Regelungen zu deren Umsetzung vereinbart, die wir Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung heute zur Kenntnis geben möchten.
Grundsätzlich beziehen sich die folgenden Darstellungen auf den Unterricht in den Jahrgängen der Sek. I und der Einführungsphase. Die schon bestehenden Vorgaben für den Unterricht in der Qualifikationsphase bleiben hiervon unberührt.
Den Informationen aus dem MSW entsprechend wird der Unterrichtsbetrieb in einem wöchentlichen Wechsel in kleinen Lerngruppen organisiert werden. Das bedeutet, dass je Klassen- bzw. Kursverband mit mehr als 15 Schülerinnen und Schülern zwei möglichst gleich große Gruppen gebildet werden, die nach dem Prinzip von A- und B-Wochen unterrichtet werden. Dadurch wird gewährleistet, dass beide Lerngruppen einer Klasse bzw. eines Kurses im Laufe der kommenden Wochen quantitativ gleich viel Unterricht erhalten.
Die Aufteilung geschieht für die Jahrgänge 5 bis 9 durch die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sowie für die Einführungsphase durch die Kurslehrerinnen und Kurslehrer und wird durch die für die Aufteilung verantwortlichen Lehrkräfte über Logineo kommuniziert werden.
Für den Präsenzunterricht gilt der Raumplan gemäß den Vorgaben des Stundenplans.
An den Tagen ohne Schulpräsenz werden die Schülerinnen und Schüler weiterhin nach den Regeln des Distanzunterrichts betreut.
Damit der Unterrichtsbetrieb den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung (hier: Vermeidung wechselnder Lerngruppen) entspricht; möchten wir Sie den Kursunterricht in den Jahrgängen 7-9 betreffend auf einige Sonderregelungen hinweisen und um deren Beachtung bitten:
- In den genannten Jahrgängen bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Kursstunden (das sind Religion, die zweite Fremdsprache sowie die WPII-Fächer) im halbierten Klassenverband zusammen.
- Dadurch bedingt kann nicht in allen Fällen der stundenplanmäßig vorgesehene Kursunterricht erteilt werden.
- Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer werden sich aber bemühen, bei der Einteilung der Gruppen die Kurszugehörigkeiten zu berücksichtigen.
Darüber hinaus gelten die schon aus der Vergangenheit bekannten grundsätzlichen Regeln für die Teilnahme am Unterricht in einer Pandemie-Situation:
- An allen Schultagen gelten für alle Nutzer des Schulgebäudes die Abstands- und Hygieneregeln der Corona-Schutzverordnung.
- So ist u. a. im gesamten Gebäude sowie auf dem Schulgelände das Tragen einer medizinischen Maske verpflichtend.
- Hierzu gibt es ebenfalls im Eingangsbereich der Schule aber auch über die Homepage alle notwendigen Informationen.
- Die vorgeschriebenen Laufwege der Schülerinnen und Schüler sind in einem Einbahnstraßensystem organisiert, um mögliche Begegnungen weitestgehend zu vermeiden.
- Die Einhaltung dieser Regeln wird mit verstärkten Aufsichten kontrolliert.
- Bei Nichtbeachtung der Regeln behalten wir uns im Interesse alle Nutzer der Schule konsequente Disziplinarmaßnahmen vor.
Die Cafeteria bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Eine Übermittagsbetreuung findet nicht statt.
Wir hoffen, auf der Basis dieser Regelungen für den Unterrichtsbetrieb die Voraussetzungen dafür geschaffen zu haben, dass gesundheitliche Risiko für alle Mitglieder der Schulgemeinde zu minimieren.
In diesem Sinne: Bleiben Sie gesund!
Ihre Schulleitung des RHG