Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
mit unserer letzten Mitteilung zum gleichen Thema hatten wir Sie informiert, dass Sie uns zwar schon Ihre Bedarfsmeldungen einreichen könnten, eine Geräteausleihe allerdings aufgrund der fehlenden Hüllen für die I-Pads noch nicht möglich sei.
Wir freuen uns, Sie heute informieren zu können, dass sich mittlerweile der Status auf „lieferfähig“ geändert hat. Dies bedeutet, dass Ihr Kind gegen Vorlage der Bedarfsmeldung sowie einer komplett ausgefüllten und unterschriebenen Nutzungsvereinbarung über ein digitales Leihgerät verfügen kann.
Falls Sie schon eine Bedarfsmeldung abgegeben haben, benötigen wir nur noch die (ausgefüllte und unterschriebene) Nutzungsvereinbarung. Sollte uns auch diese bereits vorliegen, werden wir den Vorgang ab dem 17.03.21 bearbeiten, wenn Sie nicht bis dahin schriftlich von Ihrem Antrag Abstand genommen haben.
In einigen Fällen haben wir davon Kenntnis bekommen, dass ein Ausdruck der benötigten Formulare nicht möglich war. Für diese Situation halten wir im Sekretariat ausgedruckte Anträge vor, die bei Bedarf von Ihrem Kind dort abgeholt werden können.
Konkret soll der Ablauf wie folgt aussehen:
- Sie stellen uns die o.g. Dokumente auf dem Postweg, durch Einwurf in unseren Briefkasten oder auch als gescannte PDF-Datei per Mail zur Verfügung (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
- Die in unserem Haus verantwortlichen Koordinatoren bereiten daraufhin ein Gerät zur Abholung vor (hierzu sind einige Arbeitsschritte notwendig, die ein paar Tage dauern können).
- Per LOGINEO informieren wir Ihr Kind, wenn das Gerät abholbereit ist.
Zu Ihrer Information und Nutzung finden Sie unten downloadbar die Bedarfsmeldung, die Nutzungsvereinbarung sowie eine Anleitung zum Start, zur Einrichtung und zur Nutzung des digitalen Gerätes. Grundsätzlich sind allerdings die wesentlichen Konfigurationen durch den Schulträger bereits vorgegeben und dürfen nicht verändert werden.
Wir gehen davon aus, mit diesem Angebot die Lernumgebung unserer Schülerinnen und Schüler deutlich verbessern zu können. Dies gilt auch, obwohl wir wissen, dass durch die fehlende Breitbandanbindung und das wenig leistungsfähige W-LAN der Schule eine Nutzung im Schulgebäude nach wie vor nur eingeschränkt möglich sein wird.
Es grüßt Sie Ihre Schulleitung des RHG