Elternbrief zur Maskenpflicht ab 2. November 2021
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben.
Das bedeutet konkret: Die Coronabetreuungsverordnung sieht ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler, die in Klassen- oder Kursräumen (und bei Betreuungsangeboten) auf festen Sitzplätzen sitzen, keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vor.
Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
Im Außenbereich der Schule besteht nach wie vor keine Maskenpflicht.
Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
Bitte besprechen und entscheiden Sie mit Ihrem Kind, ob Sie der Neuregelung ab dem 2. November entsprechen möchten.
Bitte beachten Sie: Wenn keine Maske getragen wird, hat dies Auswirkungen auf die Quarantäne-Entscheidungen des Gesundheitsamtes bei möglichen Kontaktpersonen.
Derzeit geht nur das infizierte Kind in Quarantäne. Tritt zukünftig im Klassenverband ein Infektionsfall auf, betrifft die Quarantäneanordnung nicht mehr nur dieses Kind, sondern auch die unmittelbaren Sitznachbarn (links, rechts, vorne und hinten), die keine FFP2-Maske getragen haben. Insofern erhöht das Tragen einer FFP2-Maske die Sicherheit für alle Beteiligten. Daher können sich die Kinder weiterhin freiwillig für das Tragen einer solchen Maske entscheiden.
Den Link zur ausführlichen Mail des Ministeriums mit weiterführenden Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.rhgym-hagen.de.
Mit freundlichen Grüßen
Im Namen der Schule
Gabriele Kemper
Im Namen der Elternschaft
Aischa Zobeidi
Im Namen der Schülerschaft
Rasim Özkan