Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Besucherinnen und Besucher unserer Schule,

mit Datum vom 24.11.21 gelten auch an unserer Schule die bundesweit eingeführten Regeln zum Infektionsschutz im Rahmen der Corona-Epidemie.

Dies bedeutet, dass alle Nutzerinnen und Nutzer des Schulgebäudes ab sofort verpflichtend unmittelbar nach Betreten der Schule eine vollständige Impfung, einen Nachweis über eine überstandene Corona-Erkrankung, die nicht mehr als 6 Monate zurückliegen darf, bzw. ein negatives Testergebnis, welches nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen müssen. Hierfür melden Sie sich bitte im Sekretariat der Schule. Falls Sie nicht über einen solchen Nachweis verfügen, ist das Betreten des Schulgebäudes nicht erlaubt.

Für unsere Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer der Schule gilt diese Regel aufgrund eines anderen Test- und Prüfverfahrens nicht.

Im Folgenden können Sie den konkreten Wortlaut der behördlichen Anordnung nachlesen, soweit er Besucher betrifft, die nicht Teil der Schülerschaft oder des Kollegiums sind.

Im Interesse der Gesundheit aller Mitglieder der Schulgemeinde bitten wir Sie dringend um eine konsequente Beachtung dieser Mitteilung.

Für die Schulleitung des RHG

gez. Völker

 

„Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Donnerstag beschlossen, die
vor geraumer Zeit aufgrund der Corona-Pandemie festgestellte
„Epidemische Lage von nationaler Tragweite" nicht zu verlängern.
Stattdessen hat der Bundestag neue Regeln für den Infektionsschutz
beschlossen, denen auch der Bundesrat zugestimmt hat. Hiermit möchte
ich Sie über die unmittelbar geltenden Folgen dieser Beschlüsse und
deren Auswirkungen auf den Schulbetrieb informieren:

[…]  Gremien der Schulmitwirkung

Auch Schulmitwirkungsveranstaltungen (z.B. Klassen- oder
Schulpflegschaftssitzungen) sind schulische Nutzungen, so dass hier alle
Teilnehmerinnen und Teilnehmer immunisiert oder getestet sein müssen.
Demnach müssen Elternvertreterinnen und Elternvertreter, die nicht
bereits immunisiert sind, einen maximal 24 Stunden alten Corona-Test
vorweisen. Dieser Test kann im Wege der Bürgertestung erfolgen und ist
damit für die Eltern kostenfrei.

Die Schulleitung hat das Vorliegen von Immunisierungen (Impfung,
Genesung) oder einer Testung zu überprüfen.
[…]

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