Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
aufgrund des zunehmend kritischen Pandemiegeschehens hat das Schulministerium die Regeln für das Tragen einer geeigneten Maske im Unterricht geändert und alle Schulen wie folgt informiert:
„Maskenpflicht am Sitzplatz
Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.
Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände
(z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen. Zusätzliche, womöglich tägliche Testungen in
der Schule für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler sind angesichts der regelmäßigen Schultestungen derzeit nicht erforderlich und können auch von den Gesundheitsämtern nicht angeordnet werden.
Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein
Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.“ *
Die Regelung gilt ab sofort (02.12.2021)! Wir bitten alle Angesprochenen um eine konsequente und zuverlässige Beachtung dieses Erlasses.
Wir wünschen Allen eine gute Gesundheit.
Für die Schulleitung des RHG
gez. Stefan Völker
* Den vollständigen Text der Schulmail des MSB finden Sie unter dem Link: https://www.schulministerium.nrw/01122021-maskenpflicht-am-sitzplatz