Regelungen zum Umgang mit erkrankten Schülerinnen und Schülern
Liebe Eltern der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I,
es ist leider ein zunehmendes Phänomen, dass Schülerinnen und Schüler im Laufe des Schultags wegen gesundheitlicher Probleme im Sekretariat vorsprechen und nach Hause möchten. Wir möchten Sie deshalb an dieser Stelle über die Regelungen zum Umgang mit erkrankten Schülerinnen und Schülern am RHG informieren:
- Wir bitten alle Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schüler, die bereits vor Beginn des Unterrichts gesundheitlich angeschlagen sind, an diesem Tag nicht zur Schule zu schicken.
- Wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler mit Krankheitssymptomen oder auch akuten Verletzungen im Sekretariat meldet, ist die Schule weder in der Lage noch autorisiert, eine konkrete Diagnose zu stellen und über den Verbleib der Schülerin oder des Schülers im Unterricht zu entscheiden. Im Zweifelsfall werden wir immer diesbezüglich die Erziehungsberechtigten anrufen.
- Wenn die Schülerin oder der Schüler nach Absprache mit den Eltern aufgrund seiner Beschwerden nicht länger am Unterricht teilnehmen kann oder soll, muss die Schule für einen nahtlosen Übergang der Aufsichtspflicht sorgen.
- Keinesfalls werden wir kranke Kinder unbeaufsichtigt den Heimweg antreten lassen, selbst wenn die Eltern dies wünschen.
- In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Kinder entweder durch die Eltern umgehend und direkt in der Schule abgeholt werden oder - falls dies nicht möglich ist - die Schule den ärztlichen Notdienst ruft.
- Aus aufsichtstechnischen Gründen ist es nicht möglich, kranke Kinder vorübergehend im Sanitätsraum zu "parken". Neben der weiteren Teilnahme am Unterricht ist deshalb die Abholung durch die Eltern die einzige verbleibende Alternative.
- Eine Information der Eltern über eine Erkrankung oder Verletzung ihres Kindes erfolgt von Seiten des Sekretariats immer und ausschließlich nur aufgrund einer schriftlichen Aufforderung durch die unterrichtende Lehrkraft. Schülerinnen und Schüler, die eine solche Aufforderung nicht vorweisen können, werden vom Sekretariat wieder in den Unterricht geschickt.
Diese Regelungen tragen dazu bei, unter Beachtung der schulischen Aufsichtspflicht weitere Gefährdungen von den Kindern fern zu halten. Wir bitten deshalb alle Betroffenen um ihr Verständnis sowie die konsequente Beachtung der beschriebenen Abläufe.
Für die Schulleitung am RHG
Stefan Völker