Eigenanteil der Eltern an der Anschaffung von Lernmitteln für das neue Schuljahr
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
vom Gesetzgeber ist es vorgeschrieben, dass Eltern an den Kosten der Lernmittel für ihre Kinder mit einem Drittel der Gesamtkosten zu beteiligen sind. Daraus ergibt sich eine Liste mit Buchtiteln für die einzelnen Jahrgänge, die von den Eltern bis zum Beginn des Schuljahres angeschafft werden müssen. Diese Liste wird in jedem Jahr überprüft und ist für das kommende Schuljahr durch die Schulkonferenz genehmigt worden.
Informieren Sie sich bitte in der Tabelle bzw. angehängten pdf-Datei über die von Ihnen zu beschaffenden Lernmittel und tragen Sie bitte Sorge, dass Ihr Kind zu Beginn des kommenden Schuljahres über die notwendigen Bücher verfügen kann.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Schulleitung des RHG
Hier gibt es diese Liste als PDF.