Unterricht und Hausaufgaben sind nicht zwei getrennte Welten, sondern ineinander übergehende und sich wechselseitig verstärkende Lernsituationen.
Sinn und Zweck von Hausaufgaben
Hausaufgaben unterstützen das Lernen in der Schule. Sie sollen den Unterricht
- ergänzen,
- weiterführen,
- vorbereiten
- und nachbereiten.
Hausaufgaben sind dazu da,
- etwas nachzuschlagen und zu klären,
- etwas zu wiederholen und einzuprägen,
- etwas auszuprobieren und zu üben,
- etwas zu vertiefen und zu erweitern,
- etwas in neuen Situationen anzuwenden,
- etwas eigenständig zu erarbeiten.
Kriterien für gute Hausaufgaben:
- Sie stehen in einem sinnvollen Zusammenhang zum Unterricht.
- Sie sind eindeutig in ihrer Zielsetzung.
- Sie sind klar und verständlich und auch für Eltern und Andere nachvollziehbar.
- Sie ermöglichen individuelle Lernfortschritte und Erfolgserlebnisse.
- Sie sind abwechslungsreich, motivierend sowie alters- und erfahrungsgerecht.
- Sie können i. d. R. Selbstständig in angemessener Zeit erledigt werden.
Arten von Hausaufgaben
- terminierte Pflichtaufgaben (zu einem bestimmten Termin),
- laufende Aufgaben (Lernen von Vokabeln),
- Aufgaben, die in der Eigenverantwortung der Schüler liegen (z. B. Nachschlagen unbekannter Begriffe oder Vorbereitung auf Klassenarbeiten).
Aufgaben der Beteiligten
Schülerinnen und Schüler
- notieren die Aufgaben im Hausaufgabenheft,
- beachten genau die Aufgabenstellung,
- haben Mut zum Nachfragen,
- wählen klare, eigene Zeiteinteilung,
- bearbeiten ihre Hausaufgaben möglichst selbstständig,
- reichen nicht gemachte Hausaufgaben nach,
- führen sorgfältig Hefte und Mappen,
- bereiten sich auf Klassenarbeiten vor.
Eltern
Für Eltern soll der Grundsatz gelten:
So wenig Hilfe wie möglich – so viel Hilfe wie nötig!!
- sichern für ihre Kinder eine angemessene heimische Lernatmosphäre,
- ermöglichen Unterstützung (Duden, Lexikon, Atlas usw.),
- tragen Hausaufgaben (aber auch Pausen) als festen Bestandteil in den „Terminkalender“ der Kinder ein,
- unterstützen die Selbständigkeit der Kinder (Hilfestellung als Impuls zur weiteren selbstständigen Erarbeitung),
- planen gemeinsam mit den Kindern die rechtzeitige Vorbereitung von Klassenarbeiten,
- zeigen Interesse, Zuwendung und Unterstützung vor allem im Sinne des Mutmachens, z.B. für die Ausdauer bei den Hausaufgaben ,
- führen eine formale Kontrolle durch (Vollständigkeit, Sauberkeit, nicht inhaltlich),
- unterstützen beim abendlichen Packen des Schultasche,
- nehmen bei anhaltenden Schwierigkeiten Rücksprache mit den Lehrern.
Lehrerinnen und Lehrer
- wählen klare, eindeutige, gut durchdachte Formulierungen,
- erläutern den Sinn der Hausaufgaben,
- erteilen die Hausaufgaben rechtzeitig und mit ausreichend Zeit für Erklärungen und Fragen,
- ermöglichen Differenzierung nach heterogenen und homogenen Lerngruppen und verschiedenen Anspruchsniveaus,
- geben durch regelmäßige Kontrollen den Schülern Rückmeldungen über die Richtigkeit ihrer Arbeiten,
- sprechen sich untereinander ab,
- tragen Hausaufgaben in das Klassenbuch ein, zu dem Termin, zu dem die Hausaufgaben fertigzustellen sind (auch Zeichen für „hausaufgabenfrei“, z.B. ein Strich),
- berücksichtigen den Nachmittagsunterricht,
- geben Hilfen zur Selbstmotivation (Zusammenhang zwischen positivem Denken, Durchhalten, Anstrengungsbereitschaft und Erfolgswahrscheinlichkeit),
- loben Schülerinnen und Schüler, die ihre Hausaufgaben regelmäßig gut anfertigen.
Kontrolle und Konsequenzen
Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf Wahrnehmung und Anerkennung ihrer Leistung, die sie im Rahmen ihrer Hausaufgaben erbringen. Bei Nichterbringung ist eine einheitliches Vorgehen bei eventuellen Sanktionen und Rückmeldungen an die Eltern anzustreben.
- Hausaufgaben werden in aller Regel kontrolliert, wobei die Kontrolle mehrheitlich in den Unterrichtsprozess integriert wird; die Kontrolle kann auch stichprobenartig erfolgen, indem der Lehrende einzelne Hefte zur Korrektur mit nimmt oder auch einzelne Schülerinnen und Schüler mündlich prüft.
- Hausaufgaben werden nicht benotet (zur Bewertung vgl. Kriterien zur Leistungsbewertung der einzelnen Fächer).
- Fehlende Hausaufgaben sind von der Schülerin/dem Schüler unverzüglich, also bis zur nächsten Stunde, nachzuholen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, fehlende Hausaufgaben dem Fachlehrer/der Fachlehrerin zu Beginn der Stunde zu melden.
- Fehlen Hausaufgaben bei einer Schülerin/einem Schüler mehrfach und liegen keine akzeptablen Entschuldigungen vor, so hat er zu einem von der Schule festgelegten Zeitpunkt die Aufgaben in der Schule nachzuholen. Die Eltern werden über dieses Fehlverhalten durch den Fachlehrer/die Fachlehrerin schriftlich informiert.
- Bei auffällig häufigem Nichtanfertigen von Hausaufgaben in einer Klasse können die Lehrkräfte eine gemeinsame Liste führen, in der nicht angefertigte Hausaufgaben notiert werden können.
- Schülerinnen und Schüler, die krankheitsbedingt den Unterricht versäumt haben, haben die Pflicht, sich bei dem Fachlehrer/der Fachlehrerin zu erkundigen, welche Aufgaben zwingend nachzuholen sind.
Umfang/zeitliche Beanspruchung
Die Vorgaben sind durch den Hausaufgabenerlass und den Erlass zur Umsetzung der 5-Tage-Woche geregelt:
- Hausaufgaben sollen in Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesen selbstständig, d. h. ohne fremde Hilfe, in angemessener Zeit gelöst werden können, wobei die am Ende der jeweiligen Jahrgangsstufe definierten Kompetenzen erreicht werden sollen.
- Damit die selbstständige Lösung von Hausaufgaben möglich ist, müssen diese eindeutig und klar, ggf. schriftlich formuliert werden; die Schülerinnen und Schüler müssen entsprechend der jeweiligen Altersstufe Ratschläge für die Durchführbarkeit der Arbeiten erhalten und mit den Arbeitstechniken sowie den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln vertraut gemacht werden.
- Je nach unterrichtlichen Gegebenheiten können die gestellten Aufgaben nach der Leistungsfähigkeit, der Belastbarkeit und den Neigungen der Schülerinnen und Schüler differenziert werden.
Für den Umfang der Hausaufgaben ist Folgendes zu beachten:
- An Tagen mit Nachmittagsunterricht werden keine Hausaufgaben für den Unterricht des folgenden Tages gestellt.
- Von Freitag zu Montag können keine Hausaufgaben gegeben werden. (Erlass vom 15.05.15). Hausaufgaben können ausdrücklich nur noch von Freitag auf Dienstag oder später aufgegeben werden) .
- Hausaufgaben sollen so bemessen sein, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können:
- für die Klassen 5 bis 7 in 60 Minuten,
- für die Klassen 8 bis 9 in 75 Minuten.
Da die Bearbeitung der Hausaufgaben bei jeder Schülerin und jedem Schüler individuell unterschiedlich lange dauert, können diese Angaben nur Richtlinien sein.
- Die Hausaufgabenmenge im Anschluss an eine Doppelstunde entspricht nicht der doppelten Menge an Hausaufgaben nach einer Einzelstunde.
- Über die Ferien werden keine Hausaufgaben aufgegeben (Ausnahme: Lektüren nach Absprache).
Aufgaben der Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer
- Sie beobachten in Zusammenarbeit mit den in der Klasse unterrichtenden Kollegen das Ausmaß der Hausaufgaben und sorgen ggf. für einen Ausgleich.
- Sie achten auf den Klassenarbeitsplan und weisen die Fachkolleginnen und Fachkollegen auf Zeiten mit hoher Arbeitsbelastung für die Schülerinnen und Schüler hin.
Dezember 2016