Die Hausordnung legt im Rahmen der Allgemeinen Schulordnung die wichtigsten Voraussetzungen für ein für alle angenehmes, sicheres und störungsfreies Zusammenleben an unserer Schule fest. Für alle am schulischen Leben Beteiligten sind Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme oberstes Gebot, das Verhalten im Schulgebäude und vor allem im Klassenraum muss besonders rücksichtsvoll sein.

Hausordnung

1. Geltungsbereich

Die Hausordnung gilt für den gesamten Schulbereich. Die jeweiligen Hausordnungen der Schulen, in denen das RHG gastweise Räume benutzt, sind zu beachten. Die SuS sind verpflichtet, den Anweisungen der Lehrkräfte, der Hausmeister, der Lehrbeauftragten und des übrigen Verwaltungspersonals unverzüglich Folge zu leisten.

2. Unterrichtsbeginn - Raumwechsel

  • Ab 7.50 Uhr ist die Schule für die Schüler/-innen geöffnet. Bei kaltem und regnerischem Wetter dürfen sich alle Schüler/-innen mit Beginn der Aufsicht (ab 7.35 Uhr) im Eingangsbereich aufhalten.
  • Zu Beginn der Unterrichtsstunde setzen sich die Schüler/-innen auf ihre Plätze und haben ihr Unterrichtsmaterial auf dem Tisch. Ist der Lehrer/die Lehrerin zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend, informiert der Klassensprecher/die Klassensprecherin bzw. Kurssprecher/-in das Sekretariat.

 3. Verhalten im Klassenraum - Schulgebäude

  • Umgang mit elektronischen Endgeräten:
  • Im Unterricht sind alle mobilen Endgeräte der SuS sowie andere elektronische Geräte ausgeschaltet und unsichtbar. Abweichungen von dieser Regel bedürfen der Erlaubnis durch die Lehrerin bzw. den Lehrer.
  • Nur iPads dürfen nach Erlaubnis der Lehrkraft aufgeladen werden.

  • Pausen und Freistunden:
    • Sekundarstufe I (Jg. 5-6): Alle mobilen Endgeräte sind sowohl während der Unterrichtszeit als auch in den Pausen grundsätzlich ausgeschaltet.
    • Sekundarstufe I (Jg. 7-9): Während der großen Pause und der Mittagspause ist die Nutzung von mobilen Endgeräten außerhalb des Gebäudes auf dem Schulhof erlaubt. Jegliches Fotografieren sowie Ton- und Filmaufnahmen sind verboten. Innerhalb des Gebäudes ist die Nutzung mobiler Endgeräte grundsätzlich zu keiner Zeit erlaubt.
    • Sekundarstufe II: Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen außerhalb des Unterrichts zusätzlich zur Regelung für die Sl ihre mobilen Endgeräte im Selbstlernzentrum, in der Cafeteria sowie in den Klassen- und Kursräumen bis zum Unterrichtsbeginn nutzen. Auf den Fluren und in der Halle ist die Nutzung des Handys verboten. Jegliches Fotografieren sowie Ton- und Filmaufnahmen sind verboten.
    • Allgemeiner Grundsatz: Niemand darf durch die Handynutzung eines anderen (z. B. durch das Hören lauter Musik) gestört werden.

  • Der Verwaltungsflur darf nur betreten werden, wenn ein wichtiges Anliegen vorliegt.
  • SI-Schüler/-innen dürfen sich nicht im Neubau aufhalten, außer direkt vor Beginn des Biologieunterrichts (vor U42 und U43).
  • Die Schüler/-innen werfen nicht mit Gegenständen und verunreinigen weder Boden noch Tische mit Abfall oder Flüssigkeiten. Fällt Abfall oder Ähnliches auf den Boden, wird es umgehend in einem Mülleimer entsorgt. Die Schüler/-innen sind für die Sauberkeit der Flure, der Treppenhäuser, der Klassenräume sowie des Schulhofes und der Toiletten verantwortlich und können zu Reinigungsarbeiten herangezogen werden.
  • Bei mutwilligen Beschädigungen müssen Reparaturen oder notwendige Neuanschaffungen von den Erziehungsberechtigten bezahlt werden.
  • Das Sitzen auf den Heizkörpern und Fensterbänken ist nicht gestattet.
  • Innerhalb des Schulgebäudes sind Ballspiele, Toben und Rennen nicht erlaubt.
  • Während der Schulzeit ist die Benutzung von Skateboards und Rollern jeglicher Art nicht gestattet.
  • Es dürfen grundsätzlich nur Gegenstände in die Schule mitgebracht werden, die unmittelbar zum Unterricht benötigt werden. In keinem Fall dürfen Gefahren von Gegenständen ausgehen.
  • Kommunikation ist grundsätzlich nur in Zimmerlautstärke gestattet (nicht schreien oder kreischen).
  • Am Ende des Unterrichtstages werden die Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen und der wird Raum gefegt, damit dem Reinigungspersonal die Arbeit erleichtert wird.

 4. Pausenregelung

  • In den großen Pausen gehen die Schüler/-innen auf direktem Wege (nach unten) auf den Hof.
  • Schüler/-innen dürfen sich während der Pause NUR auf dem Pausenhof oder in der Cafeteria aufhalten.
  • Das Werfen von Schneebällen, Steinen und Ähnlichem ist auf dem ganzen Schulgelände verboten (Verletzungsgefahr!).
  • Toilettengänge nur zu Beginn oder am Ende der großen Pause (NICHT währenddessen).
  • Schüler/-innen dürfen sich nicht außerhalb des Schulhofes aufhalten, d.h. auch nicht vor dem Haupteingang der Schule und nicht auf der Treppe zum Schulhof.
  • Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeit nur den Oberstufenschülern erlaubt (Aufsichtspflicht!).
  • Nach dem Schellen um 10:45 Uhr müssen sich die Schüler/-innen auf kürzestem Weg zu ihren Unterrichtsräumen begeben. Dies gilt auch für den Hofdienst.
  • Gespräche mit Lehrern können während der großen Pause nicht im Verwaltungsflur wahrgenommen werden.
  • Regenpausen werden durch ein dreimaliges Klingeln angezeigt. In dem Fall dürfen sich die Schüler/-innen nur in der Cafeteria oder in ihrem Klassenraum aufhalten, nicht auf den Gängen. Toilettengänge sind nur zu Beginn oder am Ende der großen Pause (NICHT währenddessen) zu erledigen.

 5. Hofdienst

  • Auf einem sauberen Schulhof fühlen wir uns wohler, deshalb halten wir ihn sauber. Der Hofdienst der SI reinigt während der großen Pause den Hof und hilft den Cafeteria-Mitarbeitern bei der Reinigung.

 6. Kleiderordnung

  • Die Schülerinnen und Schüler des Ricarda-Huch-Gymnasiums kommen in angemessener Kleidung zur Schule

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