Seit dem Schuljahr 2011/2012 gilt folgende Gebührenordnung für beschädigte Bücher:
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | ||
1. | LEICHTE BESCHÄDIGUNG
|
schriftliche Mitteilung |
--- | --- |
2. | ERHEBLICHE BESCHÄDIGUNG
|
10,- € | 5,- € | --- |
3. | UNBRAUCHBARKEIT DES BUCHS
|
Wiederbeschaffung des Buchs (neu) |
Wiederbeschaffung des Buchs (neuwertig) |
Wiederbeschaffung des Buchs (gut erhalten) |
4. | VERLUST DES BUCHES | siehe Punkt 3. (Unbrauchbarkeit des Buchs) | ||
Die obige Gebührenordnung wurde von der Schulkonferenz des Ricarda-Huch-Gymnasiums am 07.07.2011 beschlossen und ist seit dem Schuljahr 2011/12 gültig. Sie hat das Ziel, die Schüler zu einem pfleglichen und verantwortungsvollen Umgang mit den ausgeliehenen Schulbüchern anzuhalten und zum langfristigen Erhalt des Bücherbestands beizutragen.