Seit dem Schuljahr 2011/2012 gilt folgende Gebührenordnung für beschädigte Bücher: 

    1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
1. LEICHTE BESCHÄDIGUNG
  • einzelne Seite eingerissen, gewellt, verschmiert, beschriftet u.a.
  • Bucheinband/Buchrücken leicht verschmutzt oder leicht beschädigt
schriftliche
Mitteilung
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2. ERHEBLICHE BESCHÄDIGUNG
  • mehrere Seiten eingerissen, gewellt, verschmiert, beschriftet u.a.
  • Bucheinband/Buchrücken stark verschmutzt oder stark beschädigt
10,- € 5,- € ---
3. UNBRAUCHBARKEIT DES BUCHS
  • über o.g. Fälle deutlich hinausgehender Beschädigungsgrad eines vorher
    nicht oder nur leicht beschädigten
    Buches
  • Wiederausleihe des Buches an einen anderen Schüler unzumutbar

Wiederbeschaffung des Buchs

(neu)

Wiederbeschaffung des Buchs

(neuwertig)

Wiederbeschaffung des Buchs

(gut erhalten)

4. VERLUST DES BUCHES siehe Punkt 3. (Unbrauchbarkeit des Buchs)
     

Die obige Gebührenordnung wurde von der Schulkonferenz des Ricarda-Huch-Gymnasiums am 07.07.2011 beschlossen und ist seit dem Schuljahr 2011/12 gültig. Sie hat das Ziel, die Schüler zu einem pfleglichen und verantwortungsvollen Umgang mit den ausgeliehenen Schulbüchern anzuhalten und zum langfristigen Erhalt des Bücherbestands beizutragen.



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