Schülerstreitschlichter gibt es seit  einigen Jahren an unserer Schule.
Es sind Schülerinnen und Schüler aus den Jahrgängen 10,11, und 12.
Sie sind in den Pausen sowie durch Vermittlung der Betreuungslehrerinnen ansprechbar.
Der Raum 102 ist unser Schlichtungsraum


Das Konzept

( nach Braun / Hünicke / Regniet / Sprink, hrsg. V. Päd. Zentrum Rheinland Pfalz )

  • Es geht nicht um die Abschaffung von Konflikten, sondern um das Erlernen einer Streitkultur, in der Schüler gewaltfrei und selbstverantwortlich ihren Streit untereinander regeln!
  • Die Mediation, die Vermittlung durch einen Dritten, bietet hier einen guten Ansatz. Dabei schlichtet der Schlichter nicht selbst, sondern das erledigen die Streitenden in eigener
  • Verantwortung. Ziel ist nicht, Schuld oder Unschuld herauszufinden ( Täter – Opfer).Es geht vielmehr darum, Differenzen konstruktiv zu bearbeiten und einen Weg für zukünftiges Miteinander zu finden.
  • Der Ablauf des Schlichtungsgesprächs folgt einem klaren Muster:

Das Schlichtungsgespräch findet in einer ruhigen und freundlichen Atmosphäre statt und der Streitschlichter sichert den Konfliktparteien Neutralität und Vertraulichkeit zu.

  1. Gesprächsregeln ( sich nicht beschimpfen, den anderen ausreden lassen..) und das Ziel des Gesprächs ( Lösung des Konflikts finden, mit der beide Parteien zufrieden sind) werden formuliert.
  2. Die streitenden SchülerInnen tragen nacheinander ihre Sicht des Konflikts vor. Der Schlichter hört ihnen aufmerksam zu, fragt nach, fasst zusammen und versucht Gefühle und Motive herauszufinden.
  3. Der Schlichter führt die „Streithähne“ dann mit Impulsen und Fragen dazu, den eigenen Anteil am Konflikt zu erkennen und auszusprechen.
  4. Wenn die Standpunkte klar sind, schreiben beide Kontrahenten Lösungsvorschläge auf, werten sie unter Mithilfe des Schlichters aus und entscheiden sich für den ihrer Ansicht nach besten Vorschlag.
  5. Der Schlichter schreibt die gefundenen Vereinbarungen in ein Schlichtungsformular und fragt noch einmal nach der Zustimmung. Wenn das der Fall ist, unterschreiben alle drei, die Konfliktparteien erhalten je ein Exemplar des Dokuments, ein drittes wird in einem Ordner aufbewahrt.
  6. Ein Nachfolgetreffen zur Überprüfung der Einhaltung wird vereinbart.


Die Ausbildung

Die Schülerinnen und Schüler lernen in ihrer Ausbildung zum Streitschlichter, anderen bei der Lösung von Konflikten beizustehen. 
Dabei bekommen sie Einblicke in Entstehungs- und Eskalationsmechanismen von Konflikten, sowie in Konfliktlösungsstrategien. 
Sie lernen und entfalten verschiedene Fähigkeiten wie zuhören, paraphrasieren, nonverbal ausgedrückte Gefühle erkennen usw. und schließlich die Technik, Schlichtungsgespräche zu führen.
Die Ausbildung wird mit einem offiziellen Zertifikat als Beilage zum Zeugnis abgeschlossen.

Wir haben den Lehrgang in zwei Phasen eingeteilt:
 Phase I: Fair streiten lernen 
 Phase II: Erlernen des Schlichtungsgesprächs (eigentliche Streitschlichterausbildung)

Wer während der ersten Phase feststellt, dass er / sie sich doch nicht als Streitschlichter eignet, bekommt eine Bescheinigung über die Teilnahme am Vorkurs und kann noch „aussteigen“.

Der Umfang der Ausbildung beträgt etwa 40 Wochenstunden. Sie erfolgt im Blockunterricht, meist nachmittags. (Es gibt aber i.e. Absprachemöglichkeiten mit der Schulleitung und den Teilnehmern)

Wer kann teilnehmen?

Die Ausbildung zu Schülerstreitschlichtern wird an unserer Schule für Schülerinnen und Schüler der Jgst.9 (- in Zukunft vermutlich auch der Jgst. 8 -) durchgeführt
Grundsätzlich kann jede Schülerin und jeder Schüler mit Interesse an gewaltfreien Konfliktlösungsstrategien an dieser Ausbildung teilnehmen. Eigenschaften wie Zuverlässigkeit, Vertraulichkeit, Übersicht o.ä. sind hilfreich. 

Über Einzelheiten informieren wir die Schülerinnen und die Schüler gesondert. Interessenten bekommen dann einen offiziellen Anmeldebogen, den die Eltern unterschreiben müssen.

Da die Ausbildung und auch der Einsatz als Schlichter ein erhöhtes Maß an Zeit und Engagement erfordert, möchten wir die Eltern bitten zu prüfen, ob ihr Sohn / Ihre Tochter dies zusätzlich zum Unterricht noch bewältigen kann.


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