Ricarda-Huch-Gymnasium | Gymnasium der Stadt Hagen für Jungen und Mädchen

Voswinckelstr. 1 | 58095 Hagen | Tel: 02331/628280

Der Vertretungsplan erscheint nun auch auf der Homepage!

Ihr findet ihn direkt im Hauptmenü unter "Vertretungsplan" oder über diesen Link

 

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund eines bestätigten Infektionsfalls an unserer Schule wird am Freitag, 23.10.20, eine durch das Gesundheitsamt der Stadt Hagen organisierte Testung für einen konkret definierten Personenkreis stattfinden.

Alle hiervon Betroffenen wurden bereits durch uns hierzu informiert.

Die Ergebnisse des Tests sollen nach Aussage des Gesundheitsamtes innerhalb von 48 Stunden vorliegen. Die getesteten Personen werden hierzu direkt durch das Gesundheitsamt informiert.

Es ist allerdings dringend zu beachten, dass es diesem Personenkreis bis zur endgültigen Klärung des Infektionsstatus nicht erlaubt ist, das Gebäude des RHG zu betreten.

Deshalb dürfen diejenigen, die am Freitag nicht am Test teilgenommen haben bzw. diejenigen, für die noch keine Ergebnisse vorliegen, bis zum Nachweis eines negativen Ergebnisses die Schule nicht besuchen.

Wir bitten Sie, diese Regelung unbedingt zu beachten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Völker
Schulleiter

Frau Meier und Frau Schrader unterstützen uns als „Bufdis“

Seit dem 1. September 2020 sind Laura Meier und Sarah Schrader für ein Jahr lang als Bundesfreiwillige an unserer Schule tätig. Unsere „Bufdis“ unterstützen uns bei der schulischen Arbeit in verschiedenen Bereichen und engagieren sich z.B. bei der Übermittagsbetreuung, im Schülerclub, im Selbstlernzentrum, im Cafeteria- und Mensabetrieb, in Unterricht und Verwaltung sowie bei der Fördervereinsarbeit.

Herzlich Willkommen und eine schöne sowie lehrreiche Zeit am RHG.

Aufgrund der aktuellen kritischen Corona-Infektionslage hat die Stadt Hagen in einer Allgemeinverfügung eine Maskenpflicht während des Unterrichts an den weiterführenden Schulen angeordnet.

Das bedeutet: Schülerinnen und Schüler der Sek. I und II sind ab sofort verpflichtet, eine Gesichtsmaske während des Unterrichts und der Betreuung zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

Bitte beachten Sie die Allgemeinverfügung.

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