Ricarda-Huch-Gymnasium | Gymnasium der Stadt Hagen für Jungen und Mädchen

Voswinckelstr. 1 | 58095 Hagen | Tel: 02331/628280

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

aufgrund der Vorgaben aus dem Schulministerium in Düsseldorf gehen wir davon aus, dass an unserer Schule auch in der kommenden Woche ausschließlich die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase in Präsenz unterrichtet werden dürfen. Für alle anderen Jahrgänge bleibt es zunächst beim Distanzunterricht.

Liebe Eltern,

im Auftrag der Landesregierung sind die Schulen in NRW aufgefordert, alle Schülerinnen und Schüler bis zu den Osterferien mindestens einmal auf eine Infektion mit Covid-19 zu testen.

Hierzu möchten wir Sie umfassend informieren, indem wir Ihnen zunächst

1) die Vorgaben des MSW zu den bevorstehenden Testungen darstellen und Ihnen sodann

2) erläutern, wie das Projekt am RHG im Detail umgesetzt werden soll.

 

Zu 1)

Mit Blick auf die nach den Osterferien fortzusetzenden Testungen können in der Zeit vor den Osterferien wichtige Erfahrungen zum Verfahren zur Durchführung der weiteren Testungen gesammelt werden. Nach Maßgabe der gegenwärtig erwarteten Lieferverpflichtungen und Liefermengen soll es ermöglicht werden, dass jede Schülerin und jeder Schüler der weiterführenden Schulen vor den Osterferien jeweils einen Selbsttest durchführen kann. Es wird jeweils ein Test pro Schülerin oder Schüler zur Verfügung gestellt.

Bei den vom Land beschafften Tests handelt es sich um Selbsttests, d.h. um Tests zur Eigenanwendung. Bis zum Beginn der Osterferien werden ausschließlich Selbsttests der Firma Roche an die Schulen geliefert. Eine Kurzanleitung des Selbsttests finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

* Selbsttests oder Laientests sind sogenannte PoC-Tests und haben ihren Namen, weil diese Tests jeder selber, zum Beispiel zuhause, durchführen kann. Die Selbsttests sind zur Anwendung durch
Privatpersonen bestimmt. Dafür ist die Probenentnahme und Probenauswertung entsprechend einfach.

* Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung durchgeführt werden.

Die Selbsttests sollen nach Vorankündigung der Schule grundsätzlich bei Unterrichtsbeginn im Klassen- oder Kursverband durchgeführt werden. Die Schülerinnen und Schüler haben unmittelbar vor der Testung auf ihre Handhygiene zu achten. Während der Testung wird im Raum gelüftet.
Bei der Testung ist sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen Schülerinnen und Schülern zu achten. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden.

Die Selbsttests führen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht und Anleitung von Lehrkräften oder sonstigem schulischen Personal selbst durch.

Auch wenn die Selbsttests einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz an einer Schule leisten, so muss unbedingt darauf geachtet werden, dass negative Testergebnisse nicht dazu führen, dass die üblichen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen vernachlässigt werden.

Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Die betroffene Person muss unverzüglich und in altersgerechter Weise unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert werden.

Die Schule informiert die Eltern und entscheidet, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause geschickt wird oder aus der Schule abgeholt werden muss. Eine Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt sollte unbedingt vermieden werden.

Bei positivem Testergebnis besteht keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt. Durch eine nachfolgende PCR-Testung ist die Einbindung des Gesundheitsamts gewährleistet.

Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Person bzw. deren Eltern/Personensorgeberechtigte von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden.

Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen.

Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schülerinnen und Schüler mit negativem Testergebnis können
weiterhin die Schule besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen. Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen (sog. „social bubble") des betroffenen Verdachtsfalls sind allerdings aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten (unabhängig von Aufenthaltsort oder auch im Sportunterricht), sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden.

Mit den Testungen wollen wir neben den schon lange geltenden Verhaltensregeln und den nun aufwachsenden Impfungen ein weiteres Schutzinstrument aufbauen. Damit dies seine Wirkung entfalten kann, sollten die Testungen möglichst flächendeckend bzw. bei allen Schülerinnen und Schülern in der Schule durchgeführt werden. Gleichwohl: Die Testung ist freiwillig. Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können die Eltern Widerspruch gegen die
Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben. Bei einem Widerspruchsverfahren müssen nur die Eltern aktiv werden, die tatsächliche Einwände gegen den Test haben.

Ein Muster für eine Widerspruchserklärung finden Sie auf der Übersichtsseite im
Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

 

zu 2)

Am Ricarda-Huch-Gymnasium planen wir die Testung unserer Schülerinnen und Schüler wie folgt:

  1. Informieren Sie sich bitte vorab im Informationsfilm der Landesregierung (Link siehe unten) über den Ablauf eines Selbsttests.
  2. Die Schülerinnen und Schüler beginnen den Tag mit dem Test und sollen hierfür vor dem Testzeitpunkt (siehe Tabelle unten) in der Schule ankommen und vor dem Nebeneingang zur Turnhalle auf dem Schulhof warten, bis sie dort abgeholt werden. Die Tests finden in der Turnhalle statt. Der vor dem Testzeitpunkt liegende Unterricht fällt aus. Nach dem Test findet der Unterricht nach Plan statt. Schülerinnen und Schüler, die nicht an der Testung teilnehmen, werden gebeten, erst 20 Minuten nach dem offiziellen Testtermin ihrer Lerngruppe zur Schule zu kommen.
  3. Die Schülerinnen und Schüler werden während des Tests durch die jeweils laut Plan zugeordnete Fachlehrkraft (S I) bzw. durch die Jahrgangsleiter (S II) betreut.
  4. In der Turnhalle erfolgt zunächst eine Handdesinfektion. Danach erhalten die Schülerinnen und Schüler jeweils ein vorbereitetes Test-Set.
  5. Die Schülerinnen und Schüler führen die Tests selbstständig durch.
  6. Die Tests werden gekennzeichnet und verbleiben zur Auswertung in der Turnhalle.
  7. Die Schülerinnen und Schüler verlassen die Turnhalle und warten auf dem Schulhof auf die Auswertung der Tests
  8. Im Falle eines positiven Tests erfolgt zunächst die Isolierung der positiv getesteten Schülerinnen und Schüler. Sodann werden die Erziehungsberechtigten über das Testergebnis informiert und gebeten, ihr Kind in der Schule abzuholen.
  9. Für alle negativ getesteten Schülerinnen und Schüler gilt: alle bekannten Hygienemaßnahmen sind weiterhin in besonderer Weise zu beachten.
  10. Die Entsorgung der benutzten Test-Sets erfolgt durch dazu beauftragte Personen 

Zur Testreihenfolge:

Zeit Mittwoch Donnerstag Freitag
08.45 Q1 Q2 EF
09.45 9a 7b  
10.05 9b 6a  
10.25 9c 6b  
11.30 8a 6c  
11.50 8b 5a  
12.10 7a 5b  

 

Der Link zum Informationsfilm: https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/#anchor-handhabung

Es ist unser Anliegen, die von der Landesregierung geforderte Testung in einem sinnvollen und geordneten Rahmen stattfinden zu lassen. Mit dem vorliegenden Ablaufplan gehen wir davon aus, diesem Anliegen zu entsprechen und bitten um Ihr Verständnis für den damit verbundenen Unterrichtsausfall.

Wir hoffen, Ihnen hiermit ausreichenden Überblick über das Selbsttestverfahren am RHG gegeben zu haben und wünschen Ihnen darüber hinaus auf diesem Weg erholsame und vor allem gesunde Osterferien.

 

Ihre Schulleitung des Ricarda-Huch-Gymnasiums

Sehr geehrte Eltern,

das am 01.03.2020 in Kraft getretene Masernschutzgesetz sieht vor, dass alle Beschäftigte und Betreute in den Schulen eine von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Masern-Impfung nachweisen müssen. Beim Masernschutzgesetz handelt es sich um eine Änderung des bundesrechtlichen Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die Nachweispflicht gilt für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und andere in Schule tätige Personen, die ab dem 01.01.1971 geboren sind.

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

mit unserer letzten Mitteilung zum gleichen Thema hatten wir Sie informiert, dass Sie uns zwar schon Ihre Bedarfsmeldungen einreichen könnten, eine Geräteausleihe allerdings aufgrund der fehlenden Hüllen für die I-Pads noch nicht möglich sei.

Wir freuen uns, Sie heute informieren zu können, dass sich mittlerweile der Status auf „lieferfähig“ geändert hat. Dies bedeutet, dass Ihr Kind gegen Vorlage der Bedarfsmeldung sowie einer komplett ausgefüllten und unterschriebenen Nutzungsvereinbarung über ein digitales Leihgerät verfügen kann.

Falls Sie schon eine Bedarfsmeldung abgegeben haben, benötigen wir nur noch die (ausgefüllte und unterschriebene) Nutzungsvereinbarung. Sollte uns auch diese bereits vorliegen, werden wir den Vorgang ab dem 17.03.21 bearbeiten, wenn Sie nicht bis dahin schriftlich von Ihrem Antrag Abstand genommen haben.

In einigen Fällen haben wir davon Kenntnis bekommen, dass ein Ausdruck der benötigten Formulare nicht möglich war. Für diese Situation halten wir im Sekretariat ausgedruckte Anträge vor, die bei Bedarf von Ihrem Kind dort abgeholt werden können.

Konkret soll der Ablauf wie folgt aussehen:

  • Sie stellen uns die o.g. Dokumente auf dem Postweg, durch Einwurf in unseren Briefkasten oder auch als gescannte PDF-Datei per Mail zur Verfügung (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
  • Die in unserem Haus verantwortlichen Koordinatoren bereiten daraufhin ein Gerät zur Abholung vor (hierzu sind einige Arbeitsschritte notwendig, die ein paar Tage dauern können).
  • Per LOGINEO informieren wir Ihr Kind, wenn das Gerät abholbereit ist.

Zu Ihrer Information und Nutzung finden Sie unten downloadbar die Bedarfsmeldung, die Nutzungsvereinbarung sowie eine Anleitung zum Start, zur Einrichtung und zur Nutzung des digitalen Gerätes. Grundsätzlich sind allerdings die wesentlichen Konfigurationen durch den Schulträger bereits vorgegeben und dürfen nicht verändert werden.

Wir gehen davon aus, mit diesem Angebot die Lernumgebung unserer Schülerinnen und Schüler deutlich verbessern zu können. Dies gilt auch, obwohl wir wissen, dass durch die fehlende Breitbandanbindung und das wenig leistungsfähige W-LAN der Schule eine Nutzung im Schulgebäude nach wie vor nur eingeschränkt möglich sein wird.

Es grüßt Sie Ihre Schulleitung des RHG

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